Aussagepflicht oder nicht

2. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
YearOne
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 6x hilfreich)
Aussagepflicht oder nicht

Hallo,besteht jetzt eine Aussagepflicht an die Gez oder nicht? Ja ich habe einen Fernseher zu hause,aber für eine Dienstleistung die ich nicht in Anspruch nehme zahle ich auch nichts,also die Rechtlichen Sender habe ich nicht mal,die habe ich überspielt.
Und was hat es mit den 1000€ ansich?Wenn ich die Gez ignoriere,muss ich die bezahlen?
Sorry ich weiß das diese Frage schon öfter gestellt wurde,aber irgendwie ist die Diskussion in eine andere richtung gegangen und meine Frage wurde nicht beantwortet.

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fragenachrat
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 49x hilfreich)

Sie werden erst gezwungen zu zahlen, wenn ein Gebührenbescheid kommt. Bis dahin ist es aber zum Glück ein langer Weg.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:
also die Rechtlichen Sender habe ich nicht mal

Irrelevant.
Das bereithalten zum Empfang löst per Gesetz die Gebührenpflicht aus.



quote:
aber für eine Dienstleistung die ich nicht in Anspruch nehme zahle ich auch nichts

Ab nächstes Jahr wird dir sowieso nichts anderes übrig bleiben. Dann ist nicht mehr das Rundfungkgerät der Auslöser, sondern die Tatsache das du hier eine Wohnung hast.



quote:
Und was hat es mit den 1000€ ansich?

Das ist - kurz gesagt - das Busgeld wenn man lügt. Dazu kommen dann noch die Nachforderungen, Kosten für das Gericht etc.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#3
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
quote:Und was hat es mit den 1000€ ansich?


Das ist - kurz gesagt - das Busgeld wenn man lügt. Dazu kommen dann noch die Nachforderungen, Kosten für das Gericht etc.



Es ist allerdings mehr als fraglich, ob dieses Bußgeld bereits rechtswirksam (am besten nach einem Verfahren am Verwaltungsgericht) erhoben wurde.

Welche Kosten für das Gericht sollten das sein?
Das Gericht muss der Bürger selbst anrufen. Automatisch kommt es da zu keinen Gerichtskosten. Die Rundfunkanstalt kann sich ihre vollstreckbaren Titel selbst erstellen.

Wenn man keine Auskunft gibt, ist das kein Lügen.

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#4
 Von 
guest-12304.03.2012 16:37:45
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 9x hilfreich)

Du bist gesetzlich zur Auskunft verpflichtet (Rundfunkgebührenstaatsvertrag). Also melde gefälligts an und liege nicht deinen Mitmenschen auf der Tasche.

Falls du Fragen zur Auskunftspflicht hast, lies doch einfach auf dieser Seite nach

www.gez.de

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#5
 Von 
YearOne
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 6x hilfreich)

Also habe ich jetzt eine Aussagepflicht oder nicht?Irgendwie spalten sich hier jetzt die Meinungen.

Und nein ich zahle nichts für etwas wo ich nicht benutze,ist des gleiche wie wenn ich Hundefutter kaufe ohne Hund.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:
Also habe ich jetzt eine Aussagepflicht oder nicht?

Du hast ganz klar eine Aussagepflicht.

Das mögliche Bußgeld wurde ja schon bekannt gegeben, kannst ausrechnen was billiger ist.



quote:
Und nein ich zahle nichts für etwas wo ich nicht benutze

Du nutzt es aber laut deiner eigenen Aussage, also musst du zahlen.

Und in 12 Monaten zahlst du sogar wenn du nur hier wohnst.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#7
 Von 
guest-12302.07.2014 22:40:46
Status:
Praktikant
(536 Beiträge, 219x hilfreich)

@GEZ-Zahler

Wieso sollte man der Allgemeinheit auf der Tasche liegen, wenn man keine GEZ-Abgabe zahlt?

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#8
 Von 
Michael4.0
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

ich denke auch zur aussage bist du verpflichtet!

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#9
 Von 
gabimaus
Status:
Praktikant
(903 Beiträge, 705x hilfreich)

Black No.1... weil, Hauptsache die Anderen bezahlen damit das Ding ( Fernsehen/Radio...) am laufen gehalten wird.
Und keiner kann von sich behaupten, wenn er ein Rundfunkgerät besitzt und auch benutzt, das er öffentlich rechtliche Programme nicht schaut! Schon bei einem automatischen oder manuellen Sendersuchlauf stößt jeder auf solche Programme und schaut sie ;-).

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#10
 Von 
Speedy Gonzales
Status:
Praktikant
(530 Beiträge, 343x hilfreich)


Die Auskunftspflicht ergibt sich aus dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag §4 (5) und (6):

Daß Bußgeld ist in §9 geregelt (jedoch nicht die exakte Höhe, hier kann die GEZ nach Ermessen handeln).

Den Staatsvertrag zum Nachlesen findet man zum Beispiel hier:
http://www.internetratgeber-recht.de/Rundfunkgebuehren/rfg1.htm

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#11
 Von 
YearOne
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 6x hilfreich)

@Black No.1
Ja des frag ich mich auch....@GabiMaus...und wenn keiner mehr zahlt dann gibt es immer Fernsehen,allerdings keine Rechtlichen Sender mehr.Willst du sagen das jeder Rechtliche Sender guckt nur weil er ein Rundfunkgerät besitzt?Und das ich zahlen soll nur weil ich beim automatischen oder manuellen Sendersuchlauf 10sek. des Programm sehe?....Schwachsin!!!!!
@Gez-Zahler
Wie gesagt,ich habe keine Rechtlichen Sender und somit kann ich sie auch nicht schauen,also verlangt die Gez für eine Dienstleistung die ich nicht in Anspruch nehme!
Ich finde des ne Frechheit

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#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:
ich habe keine Rechtlichen Sender und somit kann ich sie auch nicht schauen,also verlangt die Gez für eine Dienstleistung die ich nicht in Anspruch nehme!

Welche Sender du schaust ist EGAL!

Man zahlt NICHT für das ansehen der Sender.
Man zahlt für DAS GERÄT (Fernseher, Radio, PC, ...) das man nutzt.


Und in 11 Monaten zahlt man sogar wenn man nur hier wohnt. Dann ist nicht mal mehr ein Gerät notwendig ...





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#13
 Von 
PerryRhodan
Status:
Praktikant
(958 Beiträge, 373x hilfreich)

quote:
Man zahlt für DAS GERÄT (Fernseher, Radio, PC, ...) das man nutzt.


Noch genauer: Man zahlt für das Gerät, das man nutzen könnte . Ob man es wirklich einschaltet, ist irrelevant.

Immer dran denken: "Der Gerät wird nie müde." ;)

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#14
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2420x hilfreich)

quote:
Und nein ich zahle nichts für etwas wo ich nicht benutze,ist des gleiche wie wenn ich Hundefutter kaufe ohne Hund.
Der Hundefutterkauf ist deine Entscheidung, die GEZ nun mal nicht.

Ich habe aber auch schon die Frage gehört, wo man denn das Kindergeld beantragen kann für die Kinder, die man zwar nicht hat, für deren Empfang aber das notwendige Gerät vorhanden ist....

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