Anmeldung beim Beitragsservice

21. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
Scrooge
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 81x hilfreich)
Anmeldung beim Beitragsservice

Hallo in meinen anderen Thread hatte ich berichtet das ich für eine gewisse zeit befreit wurde von der Gebühr der Beitragsservice befreite sogar großzügig bis weit in die Zukunft hinein.

Sollten sich die Voraussetzungen ändern das keine Befreiung mehr gegeben ist soll man sich melden. Das tat ich nun weil sich die Einkünfte geändert haben der Beitragsservice Antwortet wie folgt.

Der Beitragsservice bedankt sich für die Mitteilung
Ab 1.9.2018 werden Beiträge berechnet man kann für3 Monate oder Monatlich zahlen.

Das Beitragskonto ist ausgeglichen, was bedeutet das?


Nun hat sich leider die berufliche Situation geändert so das man ab 1.11.2018 wieder im ALG II Leistungsbezug ist.


Was ist zu tun, muss man nun wider ein schreiben aufsetzen das man die Voraussetzungen für eine Befreiung erfüllt oder reicht ein Antrag, sollte der komplette ALG2 Antrag mit eingereicht werden oder gibt es da bestimmte vordrucke vom Amt zum Nachweis.?


Zu zahlen sind folglich nur die 2 Monate, richtig?

-- Editiert von Moderator am 09.11.2018 17:05

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19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Wie beim letzen Mal: Einen Befreiungsantrag stellen mit den entsprechenden Nachweisen (Bescheinigung vom Jobcenter).


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Dezent
Status:
Praktikant
(512 Beiträge, 176x hilfreich)

Zitat (von Scrooge):
Das Beitragskonto ist ausgeglichen, was bedeutet das?


Eigentlich ist das doch sehr deutlich! "Ausgeglichen" heißt: Man hat kein Guthaben, und man schuldet auch nichts. Wärst du nicht befreit gewesen, hättest du genau die Summe an Beiträgen gezahlt, die bisher fällig waren.

Zitat:

Was ist zu tun, muss man nun wider ein schreiben aufsetzen das man die Voraussetzungen für eine Befreiung erfüllt oder reicht ein Antrag, sollte der komplette ALG2 Antrag mit eingereicht werden oder gibt es da bestimmte vordrucke vom Amt zum Nachweis.?


Bei so kurzfristigen Änderungen ist ein Anschreiben sicherlich von Vorteil, wenn auch kein Muß. Vor allen Dingen kann ich mir vorstellen, dass ein aktueller Nachweis angefordert/benötigt wird. Da sich ja deine finanzielle Situation zeitweise geändert hat, ist der alte ALG II Nachweis ja nicht mehr aktuell bzw. überholt, den du zuvor bereits übersandt hattest.

Zitat:
oder gibt es da bestimmte vordrucke vom Amt zum Nachweis.?


Im Normalfall ist bei jedem ALG II Bescheid (vom Jobcenter zumindest) ein Nachweis für den ZBS dabei. ist das bei dir nicht so? Bekommst du vom Amt nur den Leistungsbescheid mit Berechnungsbogen? Würde mich wundern...

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#3
 Von 
Scrooge
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 81x hilfreich)

Hallo Dezent.Zu Zahlen hab ich nur für die 2 Monate richtig?

Könntest du/ihr mir ein beispiel geben wie ich das Anschreiben formulieren könnte..

Den Nachweis hab ich natürlich noch nicht vom Amt. Ich hoffe ich bekomme den Leistungsbescheid noch im Oktober um es dann dem Beitragsservice zu übermitteln das ich ab 1.11.2018 die vorrausetzung für eine Befreiung der Rundfunkgebühr erfülle..

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#4
 Von 
Dezent
Status:
Praktikant
(512 Beiträge, 176x hilfreich)

Zitat (von Scrooge):
Hallo Dezent.Zu Zahlen hab ich nur für die 2 Monate richtig?

Ist zu vermuten, korrekt.



D
Zitat (von Scrooge):


Könntest du/ihr mir ein beispiel geben wie ich das Anschreiben formulieren könnte..


"Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Nachricht vom XXX habe ich Ihnen mitgeteilt, dass ich keine Befreiungsvoraussetzung mehr erfülle.

Ich erhalte zwischenzeitlich ab 01.11. erneut Arbeitslosengeld II. Ich möchte einen neuen Antrag auf Befreiung für die Zeit ab 01.11.2018 stellen".

...wäre zum Beispiel eine Option.

Zitat:
Den Nachweis hab ich natürlich noch nicht vom Amt.


Vorher den neuen Antrag zu stellen würde dir ohne Nachweis nichts bringen. Bis dahin müsstest du abwarten.

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#5
 Von 
Scrooge
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 81x hilfreich)

@Dezent.. Vielen Dank

Den ALG 2 Bescheid hab ich noch immer nicht zum Nachweis.

Der Beitragsservice fordert nun von 09.2018 bis 11.2018 52,50 Euro... Zu Zahlen bis 15.11.2018.

Sollte ich die Summe erst mal Zahlen den einen Monatsbeitrag für November werde ich dann vermutlich zurückerstattet bekommen?



-- Editiert von Moderator am 09.11.2018 12:29

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#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

den einen Monatsbeitrag für November werde ich dann vermutlich zurückerstattet bekommen? Ja.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#7
 Von 
Dezent
Status:
Praktikant
(512 Beiträge, 176x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
den einen Monatsbeitrag für November werde ich dann vermutlich zurückerstattet bekommen? Ja.


+1

(=sehe ich auch so. Wird zurück erstattet.)

Zitat (von Scrooge):

Der Beitragsservice fordert nun von 09.2018 bis 11.2018 52,50 Euro... Zu Zahlen bis 15.11.2018.



Wobei mich das etwas wundert.

Normalerweise ist der Beitrag in der Mitte von drei Monaten fällig. Bei Zahlungsperiode September bis Oktober ist Fälligkeit am 15.10.

Kann natürlich bei dir jetzt anders sein, wenn nachberechnet wurde, d.h. weil deine Befreiung erst zu einem späteren Zeitpunkt aufgehoben und dann Beitrag nachgefordert wurde.



-- Editiert von Dezent am 09.11.2018 18:25

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#8
 Von 
Scrooge
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 81x hilfreich)

Hi Wir haben den Bewilligungsbescheid mitsamt der Bescheinigung für die Befreiung von der Rundfunkgebühr bekommen.

Ich wollte auch schon das Schreiben abschicken mir ist aber aufgefallen auf der Bescheinigung steht:

Die Leistungen werden vom 1.12.2018 bis 31.05.2018 bewilligt


Was mach ich denn nun?

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#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5676x hilfreich)

Zitat (von Scrooge):
Der Beitragsservice fordert nun von 09.2018 bis 11.2018 52,50 Euro... Zu Zahlen bis 15.11.2018.
Zitat (von Scrooge):
Die Leistungen werden vom 1.12.2018 bis 31.05.2018 bewilligt
Bitte nochmal den Bescheid des JC genau prüfen. Außerdem solltest du selbst wissen, ob du im November schon Alg2 vom JC erhalten hast... Hast du?
Zitat (von Scrooge):
Nun hat sich leider die berufliche Situation geändert so das man ab 1.11.2018 wieder im ALG II Leistungsbezug ist.
Du findest die Fehler? Wenn du ab 1.11. 2018 im Leistungsbezug bist, bist du ab 1.11. befreit.
Warum das JC den Bescheid ab 1.12. datiert hat, kannst nur du wissen.
Regulär werden 6 Monate bewilligt. Dann sollte dort stehen: bis 31.05.2019
Der Beitragsservice verlangt für die Zeit, wo keine Befreiung vorliegt, den Beitrag.
Zitat (von Scrooge):
Der Beitragsservice fordert nun von 09.2018 bis 11.2018 52,50 Euro.
Dann scheint das ja korrekt zu sein. Und ab Dezember 2018 beantragst du die Befreiung.

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#10
 Von 
Dezent
Status:
Praktikant
(512 Beiträge, 176x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wenn du ab 1.11. 2018 im Leistungsbezug bist, bist du ab 1.11. befreit.


Hier ist ein kleiner aber feiner Unterschied zu beachten:

Ab 01.11.2018 erfüllt er eine Befreiungsvoraussetzung, wenn er ab dem Zeitpunkt im Leistungsbezug steht.

Wirklich befreit ist er erst ab dem Zeitpunkt, wenn die Landesrundfunkanstalt die Befreiung auch tatsächlich bewilligt/ausgesprochen hat.

Zitat (von Scrooge):
Was mach ich denn nun?


Das Jobcenter fragen, warum es erst mit Wirkung ab 12.2018 eine Bescheinigung ausstellt, wenn du schon ab 11.2018 im Leistungsbezug stehst.

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#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5676x hilfreich)

Zitat (von Dezent):
Hier ist ein kleiner aber feiner Unterschied zu beachten:
Ich habe die Threads des TE verfolgt und gehe deshalb davon aus, dass er seit Oktober weiss, dass er erst eine Befreiung beantragen kann, wenn er eben den JC-Bewilligungsbescheid mit der entspr. Bescheinigung hat. Den hat er nun bekommen. Ja, erst, wenn die GEZ (die nicht mehr so heißt), ihm ein Schreiben zusendet, in dem die Befreiung von -bis steht... erst dann ist er befreit.
Man kann es durchaus noch komplizierter ausdrücken.

Und gern nochmal: Deshalb kann es gut sein, dass der Bescheid ganz korrekt den 1.12. 2018 als Leistungsbeginn nennt. *Angeklebt* daran (aus dem System) ist diese GEZ-Bescheinigung.
Die Unstimmigkeiten in den Datumszahlen kann er nur selber auflösen.

btw.
Diese JC-Bescheinigung für die Beitragsbefreiung stellt das JC bei uns nicht einfach noch einmal aus, falls nur das Leistungs-Datum falsch wäre. Es müsste dann wieder ein Änderungsbescheid erstellt werden. d.h. wieder warten...
Aber woanders gehts evtl. anders.

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#12
 Von 
Scrooge
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 81x hilfreich)

Hallo wie lange brauch der Beitragsservice um zu Antworten?

Ich hatte den Beitragsservice vor gut einen Monat angeschrieben das sich die Gegebenheiten ab November wieder geändert haben und ich wieder befreit werden möchte mit samt den Befreiungsnachweisen vom Jobcenter bisher keine Reaktion vom Beitragsservice.

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#13
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Die Nachweise waren was genau? Die Bescheinigung, dass Sie ab 01.12. befreit werden sollen oder was?
Wenn Sie ab 01.11 Alg2 erhalten haben, dann haben Sie auch hoffentlich die erste Seite des Bewilligungsbescheids hingeschickt und nicht die falsche Bescheinigung ab 01.12. Das können Sie sonst auch jederzeit nachholen und sollten Sie auch tun.
Sie müssen für November nichts zahlen. Es gibt auch keinen Grund, das zu tun.

-- Editiert von altona01 am 28.12.2018 21:29

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#14
 Von 
Dezent
Status:
Praktikant
(512 Beiträge, 176x hilfreich)

Zitat (von Scrooge):
Hallo wie lange brauch der Beitragsservice um zu Antworten?


Das können wir hier auch nicht beantworten.

Was aber klar ist: Aktuell ist Weihnachtszeit, da dürfte der Laden nicht allzu gut besetzt sein. Dann haben die noch "volle Hütte" wegen Meldedatenabgleich und dem Gerichtsurteil zum Thema Nebenwohnungen.

Denke, dass sich Antworten im Moment stark verzögern. Wie lange genau, wird dir keiner hier sagen können.

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#15
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5676x hilfreich)

Zitat (von Scrooge):
Hallo wie lange brauch der Beitragsservice um zu Antworten?
Das kann dir doch egal sein. Man muss dieser Gesellschaft nun wirklich nicht noch nachlaufen. Die melden sich. Garantiert.
Du bist lt. JC-Bescheid ab 1.12. mit deiner BG im Alg2-Bezug. Du hast einen Antrag auf Befreiung aus sozialen Gründen gestellt, hast diesen Antrag auch unterschrieben, hast die Bescheinigung über Leistungen des JC mitgeschickt als Nachweis.
Alles so gemacht?
Nun kannst du in Ruhe abwarten, bis Post vom Beitragsservice kommt.

Zitat (von altona01):
und nicht die falsche Bescheinigung ab 01.12.
Ich bin noch nicht überzeugt, dass diese Bescheinigung und der Bewilligungsbescheid falsch waren.
Der Bewilligungsbescheid umfasst 6 Monate (Dez-Mai), der TE hat nicht festgestellt, dass ihm Leistungen für den Monat November fehlen. Hier zumindest liest man das nicht. Evtl. war er zwar arbeitslos, hat aber noch Lohn erhalten...und erst AB 1.12. beantragt. o.s.ä.
Hätte er tatsächlich ab 1.11. Anspruch, wäre längst ein Widerspruch fällig gewesen. In #9 wurde er darauf aufmerksam gemacht.
Zitat (von Scrooge):
Was mach ich denn nun?
aus #8 . Tja, was hat er vor einem Monat gemacht? :???:

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#16
 Von 
Scrooge
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 81x hilfreich)

Hi altona, Hi Anami.

Das Jobcenter hat mir ein Bewilligungsbescheid geschickt in dem Antrag lag die Bescheinigung für den Beitragsservice mit bei (Bescheinigung über den Bezug von Leistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes)
Bescheinigung ist gültig für den Zeitraum 1.12.2018 bis 31.05.2019.


Man gab mir den tipp ich solle beim Jobcenter nachfragen.was mit dem November ist. Wie ich nun auch schon mehrfach geschrieben hab Den letzten Lohn hab ich mitte Oktober erhalten Arbeitgeber hat den Lohn vorwirkend überwiesen also mitte Oktober für den ganzen Oktober. IM NOVEMBER HAB ICH KEIN LOHN MEHR ERHALTEN
Ich fragte beim Jobcenter nach das mir der Nachweis für November fehlt man gab mir nun noch eine Bescheinigung für den Beitragsservice gültig vom 1.11.2018- 30.11.2018.

ich schrieb dem Beitragsservice nun mit folgendes schreiben an.

"Ich erhalte ab 1.11.18 erneut Alg2
hiermit stelle Ich für die Zeit ab 1.11.18 einen neuen Antrag auf Befreiung der Rundfunkgebühr Anlage Befreiungsnachweise "

abgesandt Ende November.

ist das alles so ok, oder hätte ich den Alg2 Antrag in Kopie einreichen müssen?

-- Editiert von Scrooge am 29.12.2018 18:06

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#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von Scrooge):
ist das alles so ok,

Das würde ich so sehen.

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5676x hilfreich)

Zitat (von Scrooge):
man gab mir nun noch eine Bescheinigung für den Beitragsservice gültig vom 1.11.2018- 30.11.2018.
Schön. d.h. du hast für November auch Alg2 bekommen und das JC hat nur falsch für die GEZ bescheinigt.
Der Beitragsservice wird das zuordnen können. Für November bist du dann auch befreit.
Zitat (von Scrooge):
hätte ich den Alg2 Antrag in Kopie einreichen müssen?
Das auf keinen Fall. Ein Antrag ist nichts. Es müsste ein Bescheid sein.
Den schickt man nur, wenn das JC nicht eine solche Bescheinigung mitschickt.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
MarliB
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
den einen Monatsbeitrag für November werde ich dann vermutlich zurückerstattet bekommen? Ja.


Ja, wirst du. War bei mir auch so, als ich für ein paar Monate befreit war.

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