Hallo,
nettes Schreiben der GEZ bekommen.
Ist das nicht rein rechtlich quasi fast alles verjährt bis auf die letzte Aufstellung?
Foto: http://i.epvpimg.com/j6qucab.jpg
Ankündigung Zwangvollstreckung. 3 Jahre und älter
28. März 2018
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Frage vom 28. März 2018 | 14:40
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Ankündigung Zwangvollstreckung. 3 Jahre und älter
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#1
Antwort vom 28. März 2018 | 17:50
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8070x hilfreich)
Eben nicht..
Durch die Festsetzungsbescheide ist die Verjährung gehemmt worden. Diese Bescheide verjähren nach 30 Jahren.
#2
Antwort vom 28. März 2018 | 19:18
Von
Status: Unbeschreiblich (120078 Beiträge, 39828x hilfreich)
Hat man sich denn immer ordentlich beim BS an-/umgemeldet?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 29. März 2018 | 08:06
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatHat man sich denn immer ordentlich beim BS an-/umgemeldet? :
Selbstverständlich
#4
Antwort vom 29. März 2018 | 16:07
Von
Status: Beginner (97 Beiträge, 39x hilfreich)
Was ist ein BS?
#5
Antwort vom 6. April 2018 | 12:58
Von
Status: Praktikant (509 Beiträge, 176x hilfreich)
ZitatWas ist ein BS? :
BS=Beitragsserivce.
@Threadstarter
Wie hier schon geschrieben wurde: Verjährt ist hier gar nichts. Sie haben mit diesem Schreiben eine Mahnung erhalten. Der angemahnte Betrag ist zwischen 2012 und 2015 schon lange festgesetzt worden. Hier greift also eine Verjährungsfrist von 30 Jahren.
Vor diesem Schreiben (der Mahnung) haben Sie vermutlich 10-20 weitere Schreiben bekommen, die sich mit Ihrem Rückstand befasst haben. Jetzt auf "Verjährung" zu hoffen ist, naja, zumindest naiv.
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