Ankündigung Zwangvollstreckung. 3 Jahre und älter

28. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
go485880-23
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Ankündigung Zwangvollstreckung. 3 Jahre und älter

Hallo,

nettes Schreiben der GEZ bekommen.
Ist das nicht rein rechtlich quasi fast alles verjährt bis auf die letzte Aufstellung?

Foto: http://i.epvpimg.com/j6qucab.jpg

Gebühren zahlen?

Gebühren zahlen?

Ein erfahrener Anwalt im Verwaltungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verwaltungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Eben nicht..
Durch die Festsetzungsbescheide ist die Verjährung gehemmt worden. Diese Bescheide verjähren nach 30 Jahren.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120078 Beiträge, 39828x hilfreich)

Hat man sich denn immer ordentlich beim BS an-/umgemeldet?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
go485880-23
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Hat man sich denn immer ordentlich beim BS an-/umgemeldet?


Selbstverständlich

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Cotton
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 39x hilfreich)

Was ist ein BS?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Dezent
Status:
Praktikant
(509 Beiträge, 176x hilfreich)

Zitat (von Cotton):
Was ist ein BS?


BS=Beitragsserivce.

@Threadstarter

Wie hier schon geschrieben wurde: Verjährt ist hier gar nichts. Sie haben mit diesem Schreiben eine Mahnung erhalten. Der angemahnte Betrag ist zwischen 2012 und 2015 schon lange festgesetzt worden. Hier greift also eine Verjährungsfrist von 30 Jahren.

Vor diesem Schreiben (der Mahnung) haben Sie vermutlich 10-20 weitere Schreiben bekommen, die sich mit Ihrem Rückstand befasst haben. Jetzt auf "Verjährung" zu hoffen ist, naja, zumindest naiv.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.845 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.249 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen