Hallo,
ich hab mal eine Frage.
Vor einem Jahr bin ich in eine eigene Wohnung gezogen.
Ich hab alles angemeldet, habe auch die Bestätigung und eine Nummer erhalten.
Nur habe ich seit über einem Jahr keine Rechnung bekommen.
Können die mir irgendwann ans Bein pinkeln?
Die verpennen es ja.
Angemeldet aber keine Rechnung bekommen
Gebühren zahlen?
Gebühren zahlen?
ZitatKönnen die mir irgendwann ans Bein pinkeln? :
Die verpennen es ja.
Nö, warum/weshalb auch, Du hast ja immer die Gebrühren bezahlt?
Die Zahlungsnachweise gut aufheben, damit man das immer nachweisen kann.
Die senden im übrigen keine "Rechnung" sondern einen "Gebührenbescheid".
Doppelpost sry...
-- Editiert von Leon_FR am 11.03.2017 20:29
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Das Ding ist, ich hab nie einen Cent bezahlt, da ich halb jährlich und per Überweisung angeben habe.
Daher muss ich ja etwas bekommen.
der Umkehrschluss ist falsch. Du hast angegeben halbjährlich zu überweisen, also musst du halbjährlich überweisen. Dieses unabhängig davon ob du etwas bekommst oder nicht denn erstens bist du dazu verpflichtet und zweitens hast du doch einen Zahlungsrhythmus zugesagt.ZitatDas Ding ist, ich hab nie einen Cent bezahlt, da ich halb jährlich und per Überweisung angeben habe. :
Daher muss ich ja etwas bekommen.
Dir ist schon bekannt was "Überweisung" bedeutet? Das Du da selbst tätig werden musst?
Das nennt sich "Bringschuld".
Du bist also bereits in Verzug und man kann Dir jederzeit entsprechende Mahn-/Betreibungskosten auferlegen.
Ich würde da also ganz fix alle offen Beträge überweisen.
In der Bestätigung steht: Zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen senden wir Ihnen Zahlungsaufforderungen.
Dann scheint bei denen ja etwas nicht zu stimmen, es sind jetzt fast 2 Jahre ohne Aufforderung.
der Nichterhalt einer Aufforderung befreit aber nicht von der Zahlungspflicht.ZitatDann scheint bei denen ja etwas nicht zu stimmen, es sind jetzt fast 2 Jahre ohne Aufforderung. :
Die verpennen es ja. Oder auch nicht - die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre. Und selbst wenn jetzt 10 Jahre lang nichts kommt, sind Sie immer mit mindestens 3 Jahresbeiträgen dabei...
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