Angemeldet aber keine Rechnung bekommen

11. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
Leon_FR
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Angemeldet aber keine Rechnung bekommen

Hallo,
ich hab mal eine Frage.

Vor einem Jahr bin ich in eine eigene Wohnung gezogen.

Ich hab alles angemeldet, habe auch die Bestätigung und eine Nummer erhalten.

Nur habe ich seit über einem Jahr keine Rechnung bekommen.

Können die mir irgendwann ans Bein pinkeln?
Die verpennen es ja.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Leon_FR):
Können die mir irgendwann ans Bein pinkeln?
Die verpennen es ja.

Nö, warum/weshalb auch, Du hast ja immer die Gebrühren bezahlt?
Die Zahlungsnachweise gut aufheben, damit man das immer nachweisen kann.


Die senden im übrigen keine "Rechnung" sondern einen "Gebührenbescheid".



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Leon_FR
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Doppelpost sry...

-- Editiert von Leon_FR am 11.03.2017 20:29

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#3
 Von 
Leon_FR
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Ding ist, ich hab nie einen Cent bezahlt, da ich halb jährlich und per Überweisung angeben habe.
Daher muss ich ja etwas bekommen.

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#4
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von Leon_FR):
Das Ding ist, ich hab nie einen Cent bezahlt, da ich halb jährlich und per Überweisung angeben habe.
Daher muss ich ja etwas bekommen.
der Umkehrschluss ist falsch. Du hast angegeben halbjährlich zu überweisen, also musst du halbjährlich überweisen. Dieses unabhängig davon ob du etwas bekommst oder nicht denn erstens bist du dazu verpflichtet und zweitens hast du doch einen Zahlungsrhythmus zugesagt.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Dir ist schon bekannt was "Überweisung" bedeutet? Das Du da selbst tätig werden musst?
Das nennt sich "Bringschuld".

Du bist also bereits in Verzug und man kann Dir jederzeit entsprechende Mahn-/Betreibungskosten auferlegen.



Ich würde da also ganz fix alle offen Beträge überweisen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Leon_FR
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

In der Bestätigung steht: Zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen senden wir Ihnen Zahlungsaufforderungen.

Dann scheint bei denen ja etwas nicht zu stimmen, es sind jetzt fast 2 Jahre ohne Aufforderung.

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#7
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von Leon_FR):
Dann scheint bei denen ja etwas nicht zu stimmen, es sind jetzt fast 2 Jahre ohne Aufforderung.
der Nichterhalt einer Aufforderung befreit aber nicht von der Zahlungspflicht.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32851 Beiträge, 17255x hilfreich)

Die verpennen es ja. Oder auch nicht - die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre. Und selbst wenn jetzt 10 Jahre lang nichts kommt, sind Sie immer mit mindestens 3 Jahresbeiträgen dabei...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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