ALG2 Empf.+ Student o. BAföG, Befreiung möglich?

3. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
x-kissa
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)
ALG2 Empf.+ Student o. BAföG, Befreiung möglich?

Ich - ALG2 Empfängerin und mein Freund - Student ohne BAföG Bezug, mit unregelmäßigen Einkommen (400€ Job) leben in einem Haushalt. Gibt es eine Möglichkeit für GEZ Gebührenbefreiung?

Ich wäre für eine hilfreiche Antwort sehr dankbar.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Speedy Gonzales
Status:
Praktikant
(530 Beiträge, 343x hilfreich)

Für den Studenten ohne BAföG sehe ich keine Möglichkeit um die Zahlung der Gebühren herumzukommen, wohl aber für Dich:

Lt. GEZ-FAQs:

http://www.gez.de/gebuehren/gebuehrenbefreiung/?raw=alg%202

quote:<hr size=1 noshade>Gebührenbefreiung

Befreiungen von der Rundfunkgebührenpflicht werden ausschließlich auf Antrag gewährt.

Voraussetzung für eine Befreiung ist, dass Rundfunkgeräte zum Empfang bereitgehalten werden und der Antragsteller eine der unten aufgeführten Befreiungsvoraussetzungen erfüllt. Befreit werden kann der Haushaltsvorstand oder dessen Ehegatte. Ein Haushaltsangehöriger kann nur für von ihm selbst zum Empfang bereitgehaltene Geräte befreit werden:



3. Empfänger von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II einschließlich Leistungen nach § 22 ohne Zuschläge nach § 24 des Zweiten Buchs des Sozialgesetzbuchs (SGB II).

Vorzulegende Unterlagen: Die Bescheinigung über Leistungsbezug zur Vorlage bei der GEZ oder den Bewilligungsbescheid über den Bezug von Sozialgeld oder ALG II.

Sollte aus dem Bewilligungsbescheid nicht ersichtlich sein, ob Zuschläge nach § 24 SGB II gezahlt werden oder nicht, sind zusätzlich die Seiten des Berechnungsbogens beizufügen, aus denen dies ersichtlich ist. Im Zweifelsfalle muss der komplette Berechnungsbogen beigefügt werden. <hr size=1 noshade>


edit:
Die GEZ wird Dir dann und wann per Post / ÖR-Beauftragten auf die Pelle rücken um zu prüfen ob die Voraussetzungen für eine Gebührenbefreiung noch vorliegen.
Die Befreiung wird auch nur befristet, d.h. Du musst Dich rechtzeitig darum kümmern dass die Sache verlängert wird.



Legal wäre es meiner Meinung nach wenn der Student Dir sämtliche Geräte schenkt, d.h. keine eigenen Rundfunkgeräte mehr bereit hält.

Dann bist nur noch Du Rundfunkteilnehmer und er kann nicht zur Zahlung der Gebühren herangezogen werden.

quote:<hr size=1 noshade>Haushaltsangehörige (z.B. Kinder, Großeltern) müssen Geräte dann selbst anmelden, wenn sie eigenes Einkommen - wie BAFöG, Ausbildungsvergütung, Rente - haben, das den einfachen Sozialhilferegelsatz/Regelsatz für Haushaltsangehörige übersteigt.

Die Regelsätze für Haushaltsangehörige sind bundeseinheitlich geregelt. Die Höhe des maßgeblichen monatlichen Regelsatzes für Haushaltsangehörige beträgt seit 1. Juli 2009 287 Euro.

Die Rundfunkgeräte von Haushaltsangehörigen sind nicht anmelde- und gebührenpflichtig, wenn ihr Einkommen den einfachen Sozialhilferegelsatz/Regelsatz für Haushaltsangehörige nicht übersteigt. Voraussetzung ist, dass im Haushalt bereits Rundfunkgeräte angemeldet sind. <hr size=1 noshade>


Er sollte demnach keinerlei eigene Geräte besitzen sondern Deine nur mitbenutzen (!)
Jemand anderer Ansicht?

-- Speedy

-- Editiert am 03.01.2010 10:49

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
x-kissa
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

vielen Dank für die Tipps und eine schnelle Antwort. :)

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
gabimaus
Status:
Praktikant
(903 Beiträge, 705x hilfreich)

Ja ich (!)
Beide leben in "einem" Haushalt.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

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