ich habe eine eigentumswohnung gekauft, der mieter hat vorkaufsrecht, da er bereits vor der umwandlung mieter war.
deshalb ein paar fragen:
1. gilt dieses recht zwei monate oder acht wochen?
2. ab wann gilt diese frist, ab vertragsschluss oder ab zustellung der mitteilung durch den verkäufer.
3. sollte es die zustellung sein (in meinem fall wurde die nachricht nur eingeworfen), wie lässt sich der tag der zustellung ermitteln?
vorkaufsrecht ETW
13. Januar 2004
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Frage vom 13. Januar 2004 | 21:40
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 1x hilfreich)
vorkaufsrecht ETW
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#1
Antwort vom 24. Januar 2004 | 13:45
Von
Status: Frischling (21 Beiträge, 3x hilfreich)
Hallo!
Das gesetzl. VorkaufsR des Mieters (§ 577 BGB
) gilt innerhalb 2 Monaten ab Mitteilung durch den Notar. Der Notar MUSS dem Mieter eine Kopie des Kaufvertrags zusenden, daher ist der Tag der Zustellung recht einfach zu ermitteln: Tag der Absendung durch den Notar (siehe dessen Unterlagen) + 3 Tg. Postlaufzeit.
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