verkauf eigentumswohnung

27. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
zelpomidor
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
verkauf eigentumswohnung

hallo an alle!
ich habe folgende, wahrscheinlich sehr komplizierte frage. wir haben vor nicht all zu langer zeit eine eigentumswohnung gekauft. die kaufsumme wurde zu 100% von der bank finanziert.
leider stellt sich jetzt heraus, dass die wohnung doch nicht die ist, für die wir sie gehalten haben. das haus scheint relativ feucht zu sein und jeder bei jedem in der familie ist eine allergie eingetreten. die nase läuft, die augen tränen usw. usf. es sind auch andere dinge, die uns ein entspanntes wohnen nicht möglich machen.
kurzum wir würden gerne raus aus der wohnung. normalerweise wäre das ja kein großes problem. man verkauft die wohnung und sucht sich gleichzeitig etwas neues. bei kreditkauf stelle ich mir das problematischer vor, da der kredit ja an die wohnung gebunden ist.
gibt es trotzdem möglichkeiten aus der wohnung zu kommen und den finanziellen schaden möglichst gering zu halten? (vermietung der wohnung ist leider keine option)
könnten wir zum beispiel versuchen jemanden zu suchen, der mit uns die wohnung "tauschen" würde? also z.b. ein maklerunternehmen, welches eine eigentumswohnung der gleichen preisklasse anbietet würde unsere wohnung übernehmen und wir deren?
ich bin sehr sehr dankbar für jegliche hinweise und für alle tipps!
vielen dank im vorraus!

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

Versuchen kann man einiges. Dass aber jemand mit dir eine gute gegen eine schlechte (feuchte) Wohnung tauscht, würde ich mal so ganz spontan bezweifeln.

An deiner Stelle würde ich mal versuchen, ob man euch mit dem Zustand der Wohnung nicht getäuscht hat, oder wusstet ihr, dass das Ding feucht ist? Wenn der Kauf noch nicht so lange (Was heißt das in Monaten genau?) her ist, dann gibt es evtl. nocht Mögichkeiten diesen Kauf rückgängig zu machen ggfs. wg. arglistiger Täuschung oder Irrtum in der Beschaffenheit der Sache o.s.ä. . kennen sich andere mit Sicherheit besser aus als ich.

-----------------
"Scientia potentia est."

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#2
 Von 
zelpomidor
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

hallo!
danke für die schnelle antwort!
vielleicht habe ich das etwas übertrieben dargestellt mit der feuchtigkeit. ich glaube, es ist jetzt nicht so feucht, dass man den kauf rückgängig machen könnte. zumindest hört sich für einen laien wie mich der begriff arglistige täuschung ziemlich krass an. die wohnung ist halt für uns feucht, aber für andere menschen anscheinend nicht. unsere nachbarn wohnen teilweise seit mehr als 20 jahren im haus.
meine frage ist eher, ob man den kreditvertrag auf eine andere wohnung anwenden könnte (wenn wir denn eine andere finden). und ob man generell aus solchen kreditvertägen rauskommt (z.b. notfallvariante: verkauf der wohnung und mieten einer neuen).
einen schönen wochenstart, wünsch ich!

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#3
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1593x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47503 Beiträge, 16808x hilfreich)

Beim Verkauf einer Eigentumswohnung hat man ein Sonderkündigungsrecht bezüglich des Kredites. Der Löschung der Grundschuld muss die Bank allerdings zustimmen.

Das wird sie machen, wenn eine der beiden folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
- Durch den erzielten Verkaufspreis kann das Restdarlehen vollständig getilgt werden
- Der Bank wird eine angemessene neue Sicherheit gestellt (z.B. neue Grundschuld auf anderes Objekt)

Irgendwelche merkwürdigen oder exotischen Vertragsgestaltungen beim Verkauf sind also nicht notwendig.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Dazu kommt, dass das Darlehen nicht an die Wohnung/Haus gebunden ist, sondern dieses nur als Sicherheit dient. Wenn ihr also ein gleichwertiges Objekt findet, hat die Bank überhaupt keine Schwierigkeiten, die Grundschuldbestellung entsprechend zu ändern.
Aber natürlich müsst ihr damit rechnen, dass ihr mehr Geld benötigt und dass sich das Finanzamt melden wird (Spekulationsfrist/Fördungsrückzahlung usw.).

Wenn ihr jetzt das Darlehen kündigt, dass kann sehr teuer werden. Geht ggf. zur Verbraucherberatung und lasst euch beraten. Eine Variante wäre ja auch, ihr vermietet dieses Objekt.
Womit ihr rechnen müsst - jeder Käufer wird fragen, warum ihr verkauft.

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#6
 Von 
sad
Status:
Praktikant
(680 Beiträge, 237x hilfreich)

Am Teuersten dürfte die Vorfälligkeitsentschädigung der Bank werden.
Bei einer selbstgenutzten ETW wird keine Spekulationsfrist zu beachten sein.

Lasst euch erstmal die Restschuld z.B.zum 01.06.08, bei der Bank bestätigen, dann wisst ihr, welche Verkaufssumme erzielt werden muss.

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