übermorgen Zwangsräumung, kann noch etwas passieren???????

7. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Sabine43
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
übermorgen Zwangsräumung, kann noch etwas passieren???????

Hallo,

ich habe am 21. Nov,. 2006 ein Haus ersteigert.
Alteigentümer ist bis jetzt nicht ausgezogen.
Zuschlagsbeschluss habe ich erhalten,
Grundsteuer, Notar, Haus , alles bezahlt
Alteigentümer hat Beschwerde eingelegt zwecks Verfahrensfehler, wurde abgewiesen und es wurden ihm vom Gericht 1000 Euro in Rechung gestellt. Er und seine Frau haben Insolvenz. Zwangsräumungstermin ging am 12. Dez. raus, wird auch der AE erhalten haben, und auf übermorgen, Dienstag, 8 Uhr, (9.1.07) festgesetzt.
Es passiert absolut garnichts, es rührt sich auch nichts, sie haben sogar gestern nochihre Fenster mit Strohhexen dekoriert, und sie gehen immer nur spazieren udn haben viel Besuch,.
Was kann jetzt noch passieren vor übermorgen, was kann der AE noch aus dem Ärmel schütteln?? Zwangsversteigerung wollten sie schon verhindern mit Androhung der Frau durch Suizid, wurde auch vom Landgericht abgewiesen, bei der Zwangsversteigerung hat er gesagt, er habe keinen Mietvertrag, sondern sei der Eigentümer. Ich bin nun sehr nervös, weil es ist ein sehr raffinierter Mensch, und schlängelt sich seit Jahren mit kriminiellen Sachen rum, und kommt auch immer wieder überall raus. Kann mir jemand von seinen ähnlichen Erfahrungen berichten????

Gruß Sabine

Verbaut?

Verbaut?

Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

Sorry, kann dir leider nicht helfen, aber drücke dir die Daumen, dass das für dich gut über die Bühne geht. Für den Vorbesitzer ist die Lage zwar auch nicht einfach, aber wenn ich mein Haus durch Zwansgversteigerung verliere, dann muss ich mich damit abfinden.

-----------------
"Wissen ist Macht! Wir wissen nichts. Macht nichts!"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
joku
Status:
Schüler
(455 Beiträge, 147x hilfreich)

Es könnte sein, dass sich bei der Räumung anderer/weitere Personen in der Wohnung befinden, die nicht auf dem Räumungstitel stehen. Meines Wissens müsste der GV die Aktion dann abblasen und Du müsstest Dir einen Titel gegen die neuen Personen holen.

Gruss, JoKu

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Heinz-J.
Status:
Schüler
(395 Beiträge, 56x hilfreich)

Unsere leidvollen Erfahrungen sollen Dich nicht erschrecken. Die Liste der Grausamkeiten ist fast unendlich lang. Hier ist die Justiz gefordert, aber dem ehrlichen Erwerber hilft in diesem Staat keiner, hier kümmert "man" sich nur um die Betrüger etc.
-Rückschluss- sind vielleicht auch überwiegend Betrüger-!!!
Sollen sich doch die Politiker und die Richter ein neues Volk suchen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
joku
Status:
Schüler
(455 Beiträge, 147x hilfreich)

Hallo Heinz-J.,

würde mich trotzdem interessieren, ein paar der Punkte von Deiner Liste zu erfahren.

Danke und Gruss, JoKu

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-716
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 95x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Heinz-J.
Status:
Schüler
(395 Beiträge, 56x hilfreich)

Ich werde öffentlich diesen Spitzbuben nicht noch Munition liefern, es kann ja auch einmal einer von der anderen "Seite" mitlesen. Viele Punkte sind auch in Mietforen besprochen, bei Räumungsversuchen. Die Thematik ist ähnlich.
Jedenfalls, GV, Schlüsseldienst, Spedition, RA, alles auf unsere Kosten und dann..., von der Polizei war nichts zu sehen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
holland-art
Status:
Beginner
(99 Beiträge, 13x hilfreich)

Hallo Das hatte ich auch einmal - ist de Aktion gelaufen und hat es geklappt?
Das Haus gehört unzweifelhaft dir.
Wenn du die Zwangsräumung durch hast dann räumen lassen und falls irgendwelche Drohungen schon im Raume stehen sollten unter der Aufsicht der Polizei räumen lassen. Vielleicht hilft ja ein Besuch auf der nächsten Wache und die freundliche Bitte ggf. einen Streifennwagen in der Nähe zu positionieren. Das muß ja nicht auf den Fall speziell bezogen sein sondern der kann ja auch zur Deeskalation da stehen oder schlicht und ergreifend um von dort aus zu anderen Aufgaben berufen zu werden.
Also bei mir hatte der reundliche Dienststellenleiter seinerzeit Verständniss. Offiziell war das natürlich nicht. Aber wenn da fremde Personen drin sind kannst du die polizeilich entfernen lassen weil du ja das Hausrecht hast.
Eine im Nachhinein konstruierte Untervermietung dürfte unmöglich sein weil das ja im Gutachten des Hauses hätte erwähnt werden müssen.Ansonstzen mit dem Rechtspfleger f r e u n d l i c h sprechen und einen Eilbeschluß anregen.
Und vergiß nicht die ersten Wochen alles zu sichern und zunächst die Schlösser auszutauschen. Viel Erfolg.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.295 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen