kleines Werbeschild auf Privatgrundstück

9. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
printi
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 3x hilfreich)
kleines Werbeschild auf Privatgrundstück

Hallo zusammen,
angenommen... jemand hat sich selbständig gemacht und nutzt dafür sein privates Eigentumshaus. Nun möchte er ein kleines Werbeschild (ca. 140cm x 50cm) auf der Grenze zur Straße hin anbringen. Es füllt die Lücke des Zugangs durch die grundstückseigene Hecke und wird mittels zweier Pfosten auf ca. 2,20m Höhe angebracht. Darf derjenge das ohne Baugenehmigung? Darf er das Schild ggf. auch dezent beleuchten (evtl. solarbetrieben), so dass man es nachts lesen kann? Auf dem Schild werden lediglich die Internetadresse und drei Begriffe zu sehen sein, die die Dienstleistung beschreiben.
Besten Dank schon mal!

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1980 Beiträge, 1537x hilfreich)

In einem reinen Wohngebiet dürfte eine Werbetafel direkt an der Grenze (egal ob mit oder ohne Beleuchtung) unzulässig sein.
Anders kann es es in Mischgebieten bzw. Gewerbegebieten aussehen.

Außerdem sind die örtlichen Bauvorschriften (Bebauungsplan, Ortssatzung usw) zu beachten.
Am besten gehst du zum Bauamt deiner Gemeinde und fragst dort nach.

Hinweis: in reinen Wohngebieten gibt es Einschräkungen für gewerbliche Tätigkeiten. Erkundige dich frühzeitig, ob das geplante Gewerbe dort überhaupt zulässig ist!

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16472 Beiträge, 9287x hilfreich)

Es wäre noch hilfreich, das Bundesland zu wissen, in dem die Angelegenheit spielt.
Baurecht ist Landesrecht und daher nicht bundeseinheitlich.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#3
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von printi):

angenommen... jemand hat sich selbständig gemacht und nutzt dafür sein privates Eigentumshaus.

Bevor er das macht, sollte er prüfen, ob die konkrete selbständige Tätigkeit überhaupt in dem jeweiligen Gebiet zulässig ist. In einem reinen Wohngebiet ist das meistens nicht zulässig.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
printi
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo nochmal,
schon mal danke für die Antworten. Es handelt sich um grafische Dienstleistungen in NRW inmitten eines kleinen Dorfes. Um die Ecke sind direkt zwei Handwerksbetriebe und ein zwei Bauernhöfe. Habe inzwischen aber auch das Bauamt mal angeschrieben. Werde berichten :) Dachte eigentlich, dass ich überall auf unser Grundstück ein Schild hinsetzen darf, solange es nicht mehr Fläche hat als ein Quadratmeter. Habe heute mal drauf geachtet - gibt hier einige kleine Schilder, die direkt an die Hauswände montiert sind. Bei uns sind leider noch ein paar Meter Hof zwischen Haus und Straße, so dass die Variante wegfällt.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16472 Beiträge, 9287x hilfreich)
Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von printi):

schon mal danke für die Antworten. Es handelt sich um grafische Dienstleistungen in NRW inmitten eines kleinen Dorfes.

Dann sind Werbeanlagen an der Stätte der Leistung zulässig.

"Werbeanlagen dürfen weder bauliche Anlagen noch das Straßen-, Orts- oder Landschaftsbild verunstalten oder die Sicherheit und Ordnung des Verkehrs gefährden. Eine Verunstaltung liegt auch vor, wenn durch Werbeanlagen der Ausblick auf begrünte Flächen verdeckt oder die einheitliche Gestaltung und die architektonische Gliederung baulicher Anlagen gestört wird. Die störende Häufung von Werbeanlagen ist unzulässig."

Das wird im beschriebenen Fall zweifellos nicht der Fall sein. Was die Beleuchtung betrifft, sollte man darauf achten, daß Verkehrsteilnehmer dadurch nicht geblendet werden können.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
printi
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 3x hilfreich)

Ja, das sehe ich nach den beiden sehr aufschlussreichen links von drkabo auch so. So etwas hatte ich gesucht und nicht gefunden. Besten Dank dafür!

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16472 Beiträge, 9287x hilfreich)

Die Regelung, dass Werbetafeln bis 1m² genehmigungsfrei sind, gilt übrigens nur für Werbeanlagen nach §13(3) Nr. 3 - also außerorts.
Sie brauchen also eine Genehmigung, welche Sie aber wohl bekommen werden.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
printi
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 3x hilfreich)

Wo ich hier gerade nochmal vorbeigeschaut habe - brauchte keine Genehmigung. Habe dem Bauamt eine Fotomontage mit Bemaßung geschickt und habe die Antwort erhalten, dass ich das Schild einfach hinsetzen kann.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119594 Beiträge, 39746x hilfreich)

Danke für dei Rückmeldung



Zitat (von printi):
und habe die Antwort erhalten, dass ich das Schild einfach hinsetzen kann.

Das ist die Genehmigung ... :)


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
printi
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 3x hilfreich)

"Gerne teile ich Ihnen mit, dass das geplante Werbeschild in der vorliegenden Größe und Ausführung gemäß § 65 Abs. 1 Nr. 33 der Bauordnung NRW keiner Baugenehmigung bedarf."

Dann ist es wohl die Genehmigung es ohne Genehmigung hinstellen zu dürfen.

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