Hallo,
wie kann ich bei geschlossener Bauweise ein Dreiseitengrundstück bebauen? Reicht es, nur eine Seite geschlossen an das Nachbargebäude angrenzen zu lassen?
geschlossene Bauweise
28. Juli 2009
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Frage vom 28. Juli 2009 | 10:34
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
geschlossene Bauweise
Verbaut?
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#1
Antwort vom 28. Juli 2009 | 13:34
Von
Status: Lehrling (1125 Beiträge, 638x hilfreich)
BauNVO § 22 Absatz 3
(3) In der geschlossenen Bauweise werden die Gebäude ohne seitlichen Grenzabstand errichtet, es sei denn, daß die vorhandene Bebauung eine Abweichung erfordert.
nein die Anlehnung an ein Haus reicht i.d.R. nicht aber Ausnahmen bestätigen bekanntlich die Regel
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