geschlossene Bauweise

28. Juli 2009 Thema abonnieren
 Von 
szanny
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
geschlossene Bauweise

Hallo,
wie kann ich bei geschlossener Bauweise ein Dreiseitengrundstück bebauen? Reicht es, nur eine Seite geschlossen an das Nachbargebäude angrenzen zu lassen?

Verbaut?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Mathiasla
Status:
Lehrling
(1125 Beiträge, 638x hilfreich)

BauNVO § 22 Absatz 3

(3) In der geschlossenen Bauweise werden die Gebäude ohne seitlichen Grenzabstand errichtet, es sei denn, daß die vorhandene Bebauung eine Abweichung erfordert.

nein die Anlehnung an ein Haus reicht i.d.R. nicht aber Ausnahmen bestätigen bekanntlich die Regel ;)

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