geminsames Haus nach Trennung

21. Juli 2004 Thema abonnieren
 Von 
Thdob
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
geminsames Haus nach Trennung

Ich habe mich nach 7 1/2 Jahren von meiner Partnerin getrennt. Wir haben im Dezember 1998 ein Haus gekauft das wir seit Mai 1999 gemeinsam bewohnt haben.Im Grundbuch sowie in den Darlehensverträgen stehen beide jeweils zu 50 % und wir sind nicht verheiratet und haben keine gemeinsamen Kinder.Ihr 8 jähriger Sohn lebt bei ihr in dem Haus .Wir lebten seit August 2002 zwar unter einem Dach , allerdings getrennt von Tisch und Bett.Ich bin dann Ende Mai 2004 ausgezogen und habe seitdem keinen Zugang mehr zum Haus da erst das Schloß von ihr getauscht wurde und ich dann auch den Schlüßel vom alten Schloß abgegeben habe.Mein persönlichen Sachen und Möbel hab ich mittlerweile über einen Rechtsanwalt bekommen.Seit Juni 2004 bezahle ich auch nicht mehr meinen Anteil vom Darlehen da ich ja keinen Zugang mehr habe.Was kann ich tun um aus den Verträgen und aus dem Grundbuch ohne Probleme herauszukommen ? Sie antwortet mir weder auf Telefonate , auf SMS per Handy noch auf einen Brief an sie.

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6 Antworten
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#1
 Von 
guest123-57
Status:
Lehrling
(1131 Beiträge, 272x hilfreich)

Eigentums- und Besitzrecht sind zwei verschiedene Paar Schuhe und dazu kommt noch, daß es eine abstrakte Grundschuld mit vermutlich persönlicher Haftung gibt.

Ohne Bluten werden Sie da nicht rauskommen.

Auf eine Teilungsversteigerung ankommen lassen, ist wohl der billigste Weg bevor es zu einer Zwangsversteigerung und zu einem Verlust der Bonität kommt.

Wolfgang

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"Wirtschafts-Consult Gesundheitsberufe "

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#2
 Von 
Thdob
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich weiß das sie mir das Leben zur Hölle machen will weil ich sie verlassen habe.Deshalb meine Frage wie ich aus der Sache raus komme.Sie wird alles drangeben um zum, einen evtl. in dem Haus bleiben zu können ( spricht eigentlich nichts gegen solang ich damit nichts mehr zu tun habe) und zum anderen mir das Leben so schwer wie möglich zu machen.Das hat sie anderen schon erzählt und das macht sie auch , schließlich kenne ich sie.Was passiert mir im schlimmsten Fall wenn ich einfach nicht mehr weiterbezahle ( weil ich vielleicht nicht mehr kann ? ) ???

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#3
 Von 
Claxy
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Weil es hier gut rein passt, schreibe ich einfach mal mein Problem mit hinein.

ICH habe im Jahr 2000 ein Haus gebaut, was zu 50 % über Darlehen/LV finanziert wurde.

Im Jahr 2001 lernte ich eine Frau kennen, die in 10/01 mit in das Haus einzog u. Summe X dafür auf mein Konto überwies.

12/02 ließ ich sie zu 50% mit ins Grundbuch eintragen u. ab 03/03 wurde sie zu 50% auch mit in die Kreditverträge eingebracht.

Summe X zahlte sie weiter auf mein Konto ein. Die Kreditraten wurden/werden von diesem Konto abgebucht.

03/04 trennte sie sich von mir und zog Hals über Kopf aus, da sie sich in einen anderen verliebt hatte usw.
Summe X wurde bis dato weiter überwiesen.

Nun bekam ich plötzlich Post von ihrem RA der mir 2 Alternativen anbietet:

-Ich behalte das Haus. Ex wird aus den Verbindlichkeiten entlassen u. bekommt Hälfte v. Zeitwert des Hauses abzgl. Verbindlichkeiten

- oderHaus wird verkauft u. sie bekommt ebenfalls die Hälfte des Erlöses abzgl. Verbindlichkeiten.

Weiterhin wird mir mitgeteilt, dass Ex ab sofort die Zahlungen einstellt. Falls ich dies nicht akzeptieren würde verlangt RA eine Nutzungsentschädigung in Ratenhöhe von mir, weil ich in dem "gemeinsamen" Haus wohne.

KANN DAS ALLES WAHR SEIN?

Geschätzter Wert des Hauses ca. 300000.-

Sie bekäme, wenn ich das Haus behalten würde, 75000.- obwohl sie mich verlassen und mit der ganzen Arbeit (Garten usw,´.) sitzen lassen hat und lediglich max. 3 Jahre eine monatl. Summe gezahlt hat, die aber nicht der Hälfte der monatl. Kreditsumme entspricht?

Ich muss eine Nutzungsentschädigung zahlen?

Vielen Dank im Voraus für Tipps & Co.

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#4
 Von 
Thdob
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Gibts denn zu dem Thema ein Urteil oder ähnliches irgendwo im Netz zum nachlesen ?

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#5
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2927x hilfreich)

Ein grundsätzlicher Hinweis zu Darlehen. Wenn 2 Personen als Kreditnehmer eingetragen sind, haftet nicht jeder 50 % sondern jeweils 100 %. D.h. wenn einer nicht zahlt, kann sich die Bank das Geld beim anderen holen. Die Aufteilung zwischen den 2 Personen, wer wie zahlt, ist für die Bank nicht relevant.
D.h., wenn ein Anwalt mitteilt, das seine Mandantin nicht mehr zahlt, macht er es sich etwas zu leicht.
Nichts destotrotz ist zu überlegen, wie man möglichst billig aus dem Schlamassel herauskommt und das geht nur mit einem eigenem Angebot.
Übrigens, wer warum auszieht und den anderen mit Arbeit zurücklässt spielt rechtlich keine Rolle.
Ohne guten Anwalt, der sich auskennt, geht hier sicherlich nichts. Aber bei allen Vorschlägen, was man unternehmen könnte, sollte man auch überlegen, was es einem bringt (von wegen "Schuldenanstieg" durch Prozesse).
Die Idee mit der Miteigentumsteilversteigerung erachte ich auch als sehr sinnvoll. Selbst wenn der andere den Anteil ersteigert, wichtig ist, Geld zu bekommen und seine Schulden bezahlen zu können.
Bei gemeinsamen Kreditverträgen kommt es übrigens immer auf die Bank an, ob sie einen draus entlässt.

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#6
 Von 
Claxy
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

@sika0304:

Erst mal Vielen Dank!

Habe mir inzwischen auch einen Anwalt genommen.

Ich möchte mein Haus gern behalten, wäre auch finanziell machbar, wenn ich der Frau nicht die Hälfte des Zeitwertes zahlen müsste.

So auch mein Angebot. Sie kann die Zahlungen sofort einstellen, geht aus dem Grundbuch und ich entlasse sich in Ansprache mit der Bank aus sämtlichen verträgen u. Haftungen.

Mehr ist bei finanziell nicht machbar.
Moralisch hat sie ohnehin keinen Pfennig verdient.
Nu traurig, dass das Recht das wohl anders sieht.
Frage mich, wer sich so was ausgedacht hat?

1 Jahr zahlen, dann abhauen und dafür auch noch 75000 kassieren wollen.
Da ist Absichthandlungen ja Tür u. Tor geöffnet........

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