eine Immobilie kaufen. Bezahlen wir jetzt oder später?

26. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
lqbweb
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
eine Immobilie kaufen. Bezahlen wir jetzt oder später?

Wir kaufen eine Immobilie und wir haben viele Fragen, aber es gibt eine spezielle Frage, die ich gerne stellen würde.

Die jetzigen Besitzer wollen für weitere 10 Monate in der Wohnung bleiben. Dann haben wir zwei Möglichkeiten:

- Option 1:
Wir unterschreiben den Vertrag jetzt und später, wenn sie gehen. Wir müssen dann einen Monat auf die Bereitstellungszinsfreie Zeit (ca. 1600e) zählen.

- Option 2:
Wir unterschreiben jetzt den Vertrag und bezahlen jetzt. Der Vertrag sollte ein Nießbrauchrecht von 10 Monaten geben. Wir sparen das Geld des Bereitstellungszins.

Unsere Frage ist, ist die Option 2 wirklich riskant und warum?

-- Editiert von Moderator am 27.05.2018 15:47

-- Thema wurde verschoben am 27.05.2018 15:47

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Farnmausi
Status:
Schüler
(363 Beiträge, 193x hilfreich)

Hallo, ein Nießbrauchrecht wird ins Grundbuch eingetragen. Sinnvoll wenn bspw. Eltern ein Haus an die Kinder übertragen und sich lebenslanges Wohnrecht sichern. Bei einem Wohnungskauf würde ich grundsätzlich erst zahlen, wenn das Objekt geräumt ist, um Problemen aus dem Wege zu gehen. Den Vertrag kann man jetzt machen und dies notariell so vereinbaren. Man kann sich mit den Verkäufern auch auf Teilzahlung einigen. In jedem Fall würde ich mich gut durch einen Fachanwalt oder besser noch, vom Notar beraten lassen. Stutzig macht es mich, dass der Begriff "Nießbrauchrecht" überhaupt im Zusammenhang mit einem Wohnungskauf gefallen ist. Rate dringendst zur Vorsicht, grüßele Farnmausi

Signatur:

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#2
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Nichts unterschreiben und schon gar nichts zahlen bevor die Wohnung frei ist und bereit zur Übergabe.

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#3
 Von 
lqbweb
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für ihre Antwort.

Ich bezweifle nicht, dass später zu zahlen das Beste ist. Aber ich möchte verstehen, was genau die Risiken sind. Selbst wenn ich später bezahle, kann ich Probleme haben, wenn sie nicht gehen (sie sollten dann den Notar bezahlen plus Strafen). Ich möchte verstehen ( mit Beispielen vielleicht), welche zusätzlichen Risiken es gibt wenn Ich im Voraus zahle.

Danke nochmal.

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#4
 Von 
aspergius
Status:
Praktikant
(919 Beiträge, 224x hilfreich)

Schaut mal unter dem exverkehrsminister krause im netz. Die verkäufer haben ihn wohl vor bezahlung reingelassen.
Schlüsselubergabe erst NACH bezahlung. Es ist schon öfters vorgekommen, dass der käufer mit dem umbau oder änderungen begonnen hat und dann kam bei der bezahlung "was dazwischen". Das heißt es war plötzlich kein geld mehr da. Das beginnt meistens mit hinausschieben des vereinbarten zahlungsziel.

-- Editiert von aspergius am 27.05.2018 13:49

Signatur:

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119518 Beiträge, 39734x hilfreich)

:forum:



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

aspergius, es hilft zu lesen worum es überhaupt geht, bevor man etwas dazu schreibt.

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#7
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Zitat (von lqbweb):
- Option 1:
Wir unterschreiben den Vertrag jetzt und später, wenn sie gehen. Wir müssen dann einen Monat auf die Bereitstellungszinsfreie Zeit (ca. 1600e) zählen.

- Option 2:
Wir unterschreiben jetzt den Vertrag und bezahlen jetzt. Der Vertrag sollte ein Nießbrauchrecht von 10 Monaten geben. Wir sparen das Geld des Bereitstellungszins.


Beide Optionen sind unverständlich. Egal, was damit gemeint ist, im Notarvertrag sollte die Abwicklung festgelegt sein und tunlichst so, daß Zahlung und Übergabe der Wohnung zeitlich eng zusammenfallen. Es gibt keinen Grund für Sie, die ehemaligen "Besitzer" in Ihrer Wohnung wohnen zu lassen. Ein "Nießbrauchrecht" ist im Zusammenhang mit einem Immobilienkauf ziemlich daneben.

Und was den vorschnellen Abschluß Ihrer Finanzierung betrifft: Wenn Sie früher zahlen, zahlen Sie ab dann Zinsen für den Kredit für eine Wohnung, die Sie nicht nutzen können. Die sind sicher nicht niedriger als die "Strafe".

Und was machen Sie, wenn die "Besitzer" dann nicht ausziehen? Sie rauszubekommen kostet weitere Zeit und Geld. Wenn sie dann raus sind, was ist mit dem Zustand der Wohnung? Sie bekommen eventuell einen Sanierungsfall übergeben.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119518 Beiträge, 39734x hilfreich)

Zitat (von bear):
Sie rauszubekommen kostet weitere Zeit und Geld.

Wenns nicht gut läuft, kostet das um die 20.000 EUR und dauert 1 Jahr.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47480 Beiträge, 16805x hilfreich)

Da muss man sich die Frage stellen, was jeweils im schlimmsten Fall passieren kann.

Option 1.:
Wenn die Verkäufer nicht ausziehen, dann muss der Kredit rückabgewickelt werden und es fällt eine hohe Vorfälligkeitsentschädigung an.

Option 2.:
Wenn die Käufer nicht ausziehen, dann läuft man im Zweifel dem gesamten Kaufpreis hinterher. Außerdem muss man als Eigentümer schon dann für außergewöhnliche Schäden aufkommen.

In beiden Fällen ist der Verkäufer zwar verpflichtet, den kompletten Schaden zu ersetzen, nur was macht man, wenn der pleite ist.

Wenn also der schlimmste Fall eintritt, dass der Kaufvertrag platzt, dann hat man bei Option 2 ein mehrfaches an Schaden im Vergleich zu Option 1. Diesem Schadenersatzanspruch steht das Haus gegenüber. Wenn das Haus lastenfrei ist, dann kann dieses Risiko erheblich begrenzt werden. Sollte jedoch mit dem Kaufpreis hauptsächlich ein noch vorhandenes Darlehen abgelöst werden, dann wird es riskant.

So ein "Worst-Case"-Szenario passiert zwar selten, aber wenn es passiert, dann kann die eigene Existenz davon abhängen.

Sollte man sich trotz dieser Risiken dazu entschließen, den Kaufpreis sofort zu bezahlen, so sollte das natürlich auch Einfluss auf die Höhe des Kaufpreises haben. Der Verkäufer sollte daher mindestens die Zinsen für diesen Zeitraum zahlen. Einen reinen Nießbrauch würde ich dem Käufer nicht gewähren.

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