Wir kaufen eine Immobilie und wir haben viele Fragen, aber es gibt eine spezielle Frage, die ich gerne stellen würde.
Die jetzigen Besitzer wollen für weitere 10 Monate in der Wohnung bleiben. Dann haben wir zwei Möglichkeiten:
- Option 1:
Wir unterschreiben den Vertrag jetzt und später, wenn sie gehen. Wir müssen dann einen Monat auf die Bereitstellungszinsfreie Zeit (ca. 1600e) zählen.
- Option 2:
Wir unterschreiben jetzt den Vertrag und bezahlen jetzt. Der Vertrag sollte ein Nießbrauchrecht von 10 Monaten geben. Wir sparen das Geld des Bereitstellungszins.
Unsere Frage ist, ist die Option 2 wirklich riskant und warum?
-- Editiert von Moderator am 27.05.2018 15:47
-- Thema wurde verschoben am 27.05.2018 15:47
eine Immobilie kaufen. Bezahlen wir jetzt oder später?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Hallo, ein Nießbrauchrecht wird ins Grundbuch eingetragen. Sinnvoll wenn bspw. Eltern ein Haus an die Kinder übertragen und sich lebenslanges Wohnrecht sichern. Bei einem Wohnungskauf würde ich grundsätzlich erst zahlen, wenn das Objekt geräumt ist, um Problemen aus dem Wege zu gehen. Den Vertrag kann man jetzt machen und dies notariell so vereinbaren. Man kann sich mit den Verkäufern auch auf Teilzahlung einigen. In jedem Fall würde ich mich gut durch einen Fachanwalt oder besser noch, vom Notar beraten lassen. Stutzig macht es mich, dass der Begriff "Nießbrauchrecht" überhaupt im Zusammenhang mit einem Wohnungskauf gefallen ist. Rate dringendst zur Vorsicht, grüßele Farnmausi
Nichts unterschreiben und schon gar nichts zahlen bevor die Wohnung frei ist und bereit zur Übergabe.
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Vielen Dank für ihre Antwort.
Ich bezweifle nicht, dass später zu zahlen das Beste ist. Aber ich möchte verstehen, was genau die Risiken sind. Selbst wenn ich später bezahle, kann ich Probleme haben, wenn sie nicht gehen (sie sollten dann den Notar bezahlen plus Strafen). Ich möchte verstehen ( mit Beispielen vielleicht), welche zusätzlichen Risiken es gibt wenn Ich im Voraus zahle.
Danke nochmal.
Schaut mal unter dem exverkehrsminister krause im netz. Die verkäufer haben ihn wohl vor bezahlung reingelassen.
Schlüsselubergabe erst NACH bezahlung. Es ist schon öfters vorgekommen, dass der käufer mit dem umbau oder änderungen begonnen hat und dann kam bei der bezahlung "was dazwischen". Das heißt es war plötzlich kein geld mehr da. Das beginnt meistens mit hinausschieben des vereinbarten zahlungsziel.
-- Editiert von aspergius am 27.05.2018 13:49
aspergius, es hilft zu lesen worum es überhaupt geht, bevor man etwas dazu schreibt.
Zitat- Option 1: :
Wir unterschreiben den Vertrag jetzt und später, wenn sie gehen. Wir müssen dann einen Monat auf die Bereitstellungszinsfreie Zeit (ca. 1600e) zählen.
- Option 2:
Wir unterschreiben jetzt den Vertrag und bezahlen jetzt. Der Vertrag sollte ein Nießbrauchrecht von 10 Monaten geben. Wir sparen das Geld des Bereitstellungszins.
Beide Optionen sind unverständlich. Egal, was damit gemeint ist, im Notarvertrag sollte die Abwicklung festgelegt sein und tunlichst so, daß Zahlung und Übergabe der Wohnung zeitlich eng zusammenfallen. Es gibt keinen Grund für Sie, die ehemaligen "Besitzer" in Ihrer Wohnung wohnen zu lassen. Ein "Nießbrauchrecht" ist im Zusammenhang mit einem Immobilienkauf ziemlich daneben.
Und was den vorschnellen Abschluß Ihrer Finanzierung betrifft: Wenn Sie früher zahlen, zahlen Sie ab dann Zinsen für den Kredit für eine Wohnung, die Sie nicht nutzen können. Die sind sicher nicht niedriger als die "Strafe".
Und was machen Sie, wenn die "Besitzer" dann nicht ausziehen? Sie rauszubekommen kostet weitere Zeit und Geld. Wenn sie dann raus sind, was ist mit dem Zustand der Wohnung? Sie bekommen eventuell einen Sanierungsfall übergeben.
ZitatSie rauszubekommen kostet weitere Zeit und Geld. :
Wenns nicht gut läuft, kostet das um die 20.000 EUR und dauert 1 Jahr.
Da muss man sich die Frage stellen, was jeweils im schlimmsten Fall passieren kann.
Option 1.:
Wenn die Verkäufer nicht ausziehen, dann muss der Kredit rückabgewickelt werden und es fällt eine hohe Vorfälligkeitsentschädigung an.
Option 2.:
Wenn die Käufer nicht ausziehen, dann läuft man im Zweifel dem gesamten Kaufpreis hinterher. Außerdem muss man als Eigentümer schon dann für außergewöhnliche Schäden aufkommen.
In beiden Fällen ist der Verkäufer zwar verpflichtet, den kompletten Schaden zu ersetzen, nur was macht man, wenn der pleite ist.
Wenn also der schlimmste Fall eintritt, dass der Kaufvertrag platzt, dann hat man bei Option 2 ein mehrfaches an Schaden im Vergleich zu Option 1. Diesem Schadenersatzanspruch steht das Haus gegenüber. Wenn das Haus lastenfrei ist, dann kann dieses Risiko erheblich begrenzt werden. Sollte jedoch mit dem Kaufpreis hauptsächlich ein noch vorhandenes Darlehen abgelöst werden, dann wird es riskant.
So ein "Worst-Case"-Szenario passiert zwar selten, aber wenn es passiert, dann kann die eigene Existenz davon abhängen.
Sollte man sich trotz dieser Risiken dazu entschließen, den Kaufpreis sofort zu bezahlen, so sollte das natürlich auch Einfluss auf die Höhe des Kaufpreises haben. Der Verkäufer sollte daher mindestens die Zinsen für diesen Zeitraum zahlen. Einen reinen Nießbrauch würde ich dem Käufer nicht gewähren.
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