Zwangsversteigerung - welche Frist hat der Bewohner für die Räumung?

23. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
chris08154711
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 24x hilfreich)
Zwangsversteigerung - welche Frist hat der Bewohner für die Räumung?

Hallo,

ich habe eine Frage bezüglich der Räumung eines Zwangsversteigerungsobjektes. Ich bin an der Ersteigerung eines Objektes interessiert. Wenn der Zuschlag rechtskräftig ist, welche Frist hat der Bewohner für die Räumung? Im Moment wird das Haus noch bewohnt, unten von einer Frau, die obere Wohnung von deren Tochter und ihrem Freund. Wer weiss die genaue Rechtslage? Danke.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
joku
Status:
Schüler
(455 Beiträge, 146x hilfreich)

...wenn es sich bei den Bewohnern um Eigentümer handelt, dann kann man sie mit einer angemessenen Frist (3 Tage bis 4 Wochen) zur Räumung auffordern.

Wenn es sich bei den Bewohnern um Mieter handelt, dann müssen diese erstmal garnicht von alleine ausziehen, da das bestehende Mietverhältnis unverändert an den Ersteigerer übergegangen ist.

JoKu

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#2
 Von 
chris08154711
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 24x hilfreich)

Es handelt sich um die Besitzer und deren Kinder.

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47482 Beiträge, 16806x hilfreich)

Die Kinder können aber trotzdem einen Mietvertrag haben, da sie ja eine separate Wohnung bewohnen.

Sollte das so sein, kann diesen nur mit einer Frist von 3 Monaten und auch nur beim Vorliegen eines gesetzlich zulässigen Grundes (Z.B. Eigenbedarf) gekündigt werden.

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#4
 Von 
guest123-739
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 17x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

*Klar, Fernsehreportagen ersetzen jetzt die Gerichte.
Was im Fernsehen gezeigt wird, sind Extremfälle und kann nicht mit den normalen Gesetzeslagen verglichen werden.

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#6
 Von 
guest123-739
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 17x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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