Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich der Räumung eines Zwangsversteigerungsobjektes. Ich bin an der Ersteigerung eines Objektes interessiert. Wenn der Zuschlag rechtskräftig ist, welche Frist hat der Bewohner für die Räumung? Im Moment wird das Haus noch bewohnt, unten von einer Frau, die obere Wohnung von deren Tochter und ihrem Freund. Wer weiss die genaue Rechtslage? Danke.
Zwangsversteigerung - welche Frist hat der Bewohner für die Räumung?
Verbaut?
Verbaut?
...wenn es sich bei den Bewohnern um Eigentümer handelt, dann kann man sie mit einer angemessenen Frist (3 Tage bis 4 Wochen) zur Räumung auffordern.
Wenn es sich bei den Bewohnern um Mieter handelt, dann müssen diese erstmal garnicht von alleine ausziehen, da das bestehende Mietverhältnis unverändert an den Ersteigerer übergegangen ist.
JoKu
Es handelt sich um die Besitzer und deren Kinder.
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Die Kinder können aber trotzdem einen Mietvertrag haben, da sie ja eine separate Wohnung bewohnen.
Sollte das so sein, kann diesen nur mit einer Frist von 3 Monaten und auch nur beim Vorliegen eines gesetzlich zulässigen Grundes (Z.B. Eigenbedarf) gekündigt werden.
--- editiert vom Admin
*Klar, Fernsehreportagen ersetzen jetzt die Gerichte.
Was im Fernsehen gezeigt wird, sind Extremfälle und kann nicht mit den normalen Gesetzeslagen verglichen werden.
--- editiert vom Admin
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