Zwangsversteigerung - Was hat Vorrang, Zwangsvollstreckung durch die Bank, oder Verkauf?

4. Juli 2005 Thema abonnieren
 Von 
Luggi61
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)
Zwangsversteigerung - Was hat Vorrang, Zwangsvollstreckung durch die Bank, oder Verkauf?

Hallo habe folgendes Problem, bin auf ein Objekt aufmerksam geworden das ich beabsichtige zu erwerben. Das Grundstück/Gebäude wollte ich zunächst von dem Besitzer erwerben, jedoch stellte sich heraus, daß bereits die Bank eine
Zwangsvollstreckung beantragt hatte. Soweit so gut, der Versteigerungstermin fand auch statt, jedoch wurde bei dem Gutachten das das Gericht erstellen lies, einige Schäden an dem Gebäude nicht berücksichtigt(Brandschaden nach Begutachtung) weshalb der Versteigerungstermin ohne Gebote verlief, es wurde daraufhin einen zweiten Termin auf Ende November bestimmt.
Von dem Brandschaden der stattfand hatte weder die Bank/Gericht Kenntnis, worauf hin man sich mit dem Verwalter auseinander setzten wollte
Nun wurde ich informiert, das der Besitzer letzte Woche mit Kaufintresenten und Bankvertretern das Objekt besichtigte
auf meine Rückfragen bei der Bank ob das Objekt nun doch noch zu kaufen sei gekomme ich nur den Verweis mich ans Amtsgericht
zu wenden. Das gibt keine weiteren Auskünfte, da der offizielle Aushang erst 6 Wochen vor dem Versteigerungstermin veröffentlicht werden darf und in dieser Frist das Gericht auch Auskunftspflichtig sei.
Nun zum meiner Frage: Was hat jetzt Vorrang Zwangsvollstreckung durch die Bank, oder Verkauf?
Was geschieht mit dem Grundbucheintrag bei einem Kauf? bleiben die Rangeinträge der Bank erhalten?
Wo kann ich mich schlau machen, an wenn man sich wendet Besitzer gibt unterschiedliche Auskünfte, ist wohl mehr an einem Verkauf interessiert, damit nicht so viel Restschuld bei Ihm hägen bleibt.
vieleicht kann mir jemand von euch weiterhelfen, wäre echt nett

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"Luggi61"

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
joku
Status:
Schüler
(455 Beiträge, 147x hilfreich)

Hallo Luggi61,

hier die Antworten nach meinem Kenntnisstand:

(1)
Was hat jetzt Vorrang Zwangsvollstreckung durch die Bank, oder Verkauf?

Ich würde sagen, weder noch. Das ergibt sich aus dem Timing. Auch wenn eine Zwangsversteigerung angesetzt ist, kann bis dahin noch ein freihändiger Verkauf zustande kommen.

(2)
Was geschieht mit dem Grundbucheintrag bei einem Kauf? bleiben die Rangeinträge der Bank erhalten?

Das hängt von den Vereinbarungen zwischen Schuldner, Käufer und Gläubiger ab. In der Regel werden die Grundschulden bei einem Verkauf gelöscht. Es gibt aber auch Fälle, in denen der Käufer ein Objekt samt Grundschulden erwirbt.

(3)
Wo kann ich mich schlau machen, an wenn man sich wendet Besitzer gibt unterschiedliche Auskünfte, ist wohl mehr an einem Verkauf interessiert, damit nicht so viel Restschuld bei Ihm hägen bleibt.

Der Schuldner ist sicher der beste Anlaufpunkt, wenn Du sein Objekt kaufen willst. Und dass er an einem freihändigen Verkauf interessiert ist, ist ja nachvollziehbar. Vielleicht gibt er Dir keine zuverlässige Auskunft, weil er denkt, Du würdest keine in seinen Augen angemessene Summe bezahlen - schliesslich gab es ja beim Ersttermin die Möglichkeit für Dich, das Objekt zu ersteigern.

Gruss, JoKu

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#2
 Von 
Luggi61
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank, für deine Antwort bleibt nun noch
zu klären was es mit dem Brandschaden auf sich hat , bzw. wie der geregelt wird, Kaufpreisabschlag? oder Instandsetzung?
werde mich nun doch nochmals mit dem Besitzer auseinander setzten.
Nur zur Info diese Brandgeschichte war bei dem Gerichtstermin ausschlaggebend das keine Gebote abgegeben wurde, selbst der Besitzer wußte angeblich nichts davon, und mir war der Gebotszuschlag den die Bank ansetzte zu hoch, da er den Brandschaden nicht berücksichtigte.
zu Punkt 1 nochmal, ich dachte immer, wenn eine Zwangversteigerung angesetzt wird, daß der Schuldner damit seine "Eigentumsrechte"
an die Bank damit abgetreten hat?

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"Luggi61"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
joku
Status:
Schüler
(455 Beiträge, 147x hilfreich)

Hallo Luggi61,

zum Brandschaden kann ich leider nichts sagen.

Meines Wissens ist ein "freihändiger Verkauf" ein normaler Verkauf über den Notar. Damit der Zwangsversteigerungsvermerk aus dem Grundbuch gelöscht wird, muss dabei aber auch der Gläubiger den Eigentümerwechsel absegnen.

Nur für den Fall, dass ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners anhängig sein sollte, kann der Insolvenzverwalter anstelle des Eigentümers den Verkauf tätigen. Aber das ist ja hier ja wohl nicht der Fall.

Gruss, JoKu

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