Zwangsversteigerung

20. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
kerstin22
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 6x hilfreich)
Zwangsversteigerung

Guten Abend,

wir sind an einem Haus interessiert, welches Zwangsversteigert werden soll.
Eine Immobilienfirma preist das Haus mit 130000 Euro an (Verkehrswert 180000) und das Amtsgericht macht einen Gebotsvorschlag von 90000 Euro. Der Termin der Versteigerung steht schon fest, kann mir jemand vielleicht sagen, warum man beim Amtsgericht vorab ein Gebotsvorschlag machen kann?

Ich hoffe ihr könnt mich aufklären :)

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13706 Beiträge, 4355x hilfreich)

Hallo kerstin,
was heisst Gebotsvorschlag ? Wer hat ihn abgegeben ?

Normalerweise beauftragt das Amtsgericht einen Gutachter, der dann den Verkehrswert ermittelt. In der Versteigerung sind die Bieter allerdings nicht an diesen Wert gebunden. Hier ist dann die 50%- bzw. 70%-Grenze einzuhalten.

Wie kommst Du auf 180T Verkehrswert, wenn die Immobilienfirma nicht einmal 130T erlösen konnte ?
MfG Stefan

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#2
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Wenn das Haus versteigert wird, spielt es keine Rolle, was die Immo.firma haben will. Was mich wundert: wenn der Termin für die Zwangsversteigerung feststeht: was hat die Immo-Firma da noch mit zu tun? Ist die der Gläubiger? Denn nur der kann ja ggf. beim freien Verkauf vorab die Zwangsversteigerung zurückziehen.
Empfehlenswert ist immer, vorab zu irgendeiner Zwangsversteigerung zu gehen, um die Abläufe kennen zu lernen. Da sitzen eigentlich auch immer Profis, die dir erklären warum dieses oder jenes so oder so verläuft.

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#3
 Von 
kerstin22
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo und Frohe Ostern,
die Immofirma hat mir das Gutachten geschickt. Darin steht, dass der Vehrkerswert 180000 Euro beträgt. Die Immobilie ist dort mit 130000 Euro angegeben. Sie haben mir aber den Termin der Zwangsversteigerung mitgeteil.

Beim Amtsgericht steht die Immobilie mit 90000 Euro drin, sprich 50% des Vehrkerswertes. Daneben ist ein Limit-Ermittler, man kann gar kein Gebot abgeben habe ich gerade gesehen.

Wofür der steht, weiss ich auch nicht.

Warum preist die Immofirma die Immobilie denn für 130000 Euro an?

Wird bei der Zwangsversteigerung ein Startpreis von 50% genommen?

Warum sind Immobilien beim Amtsgericht gestrichen worden, obwohl der Termin erst in 14 Tage wäre?

Ich glaube ich weiss einfach zu wenig.

Das Haus wird derzeit noch Bewohnt, habe gehört, dass viele es dann erst gar nicht kaufen würden. Müssen die derzeitigen Besitzer das Haus denn nicht räumen innerhalb 4 Wochen oder so?

So viele fragen, würde mich freuen wenn ich wenigstens eine beantwortet bekommen würde.

:) )

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#4
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13706 Beiträge, 4355x hilfreich)

Hallo kerstin,
90T dürfte die 50%-Grenze sein. Unterhalb davon darf das Gericht keinen Zuschlag erteilen. Gebote können erst im Versteigerungstermin abgegeben werden.
Wenn der Termin gestrichen wurde (ist das gemeint ?), dann hat der betreibende Gläubiger den Antrag zurückgezogen. Grund ist z.B. ein Vergleich mit dem Schuldner.

Ein unbewohntes Haus macht natürlich weniger Probleme und wird deßhalb in der Regel einen höheren Preis erzielen. Falls nur der Eigentümer darin wohnt, muss er das Haus räumen; ist aber nicht ohne Risiko. Falls jedoch vermietet ist, gelten die Mietverträge uneingeschränkt weiter, ggf. kommt eine Kündigung wegen Eigenbedarf in Frage; auch nicht ohne Risiko.
MfG Stefan


-- Editiert von reckoner am 23.03.2008 20:57:03

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#5
 Von 
kerstin22
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 6x hilfreich)

Vielen vielen Dank, so langsam kommt Licht ins dunkle.

Ich glaube ich muss mich erstmal richtig informieren, bevor ich an so einer Zwangsversteigerung teilnehme.

Vielen Dank nochmal, Ihre Antworten haben mir sehr geholfen.

LG Kerstin, die für jeden Tipp Dankbar ist ;)

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
kerstin22
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 6x hilfreich)

Vielen vielen Dank, so langsam kommt Licht ins dunkle.

Ich glaube ich muss mich erstmal richtig informieren, bevor ich an so einer Zwangsversteigerung teilnehme.

Vielen Dank nochmal, Ihre Antworten haben mir sehr geholfen.

LG Kerstin, die für jeden Tipp Dankbar ist ;)

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#7
 Von 
Sharona
Status:
Schüler
(344 Beiträge, 388x hilfreich)

Wir haben unser Häuschen im Rahmen einer Zwangsversteigerung erworben.

Es wurde über ein Kreditinstitut, welches auch der Hauptschuldner war, angeboten. Das Haus hatte einen Verkehrswert von 70 T€ und es wurden vom Anbieter 60 T€ angestrebt. Wir boten ihm 53 T€ und nur nachdem wir das ihm schriftlich zugesagt haben, hat er einen Termin zur Zwangsversteigerung ausgemacht.

Da bei dir dieser Termin schon feststeht, frage ich mich, wozu der Immobilienmarkler noch benötigt wird....

Bei dem Termin erfährt man nochmals alle Details zum Haus und dann wird die Versteigerung begonnen. Bei uns dauerte dieser Zeitraum eine Stunde. Wir gaben absprachengemäss unser Angebot ab. Glücklicherweise wollte unser Häuschen kein anderer, so dass wir nach einer Stunde den Zuschlag bekamen.

Informiere dich da vorher genau - es ist durchaus möglich, dass ihr 10 % des (da nagel mich aber bitte nicht fest) Gebotes bar oder als beglaubigte Bankbürgschaft vorlegen müsst.

Unser Häuschen stand schon eine Weile leer, so dass wir mit Bewohnern kein Problem hatten.

Ich wäre sehr sehr skeptisch, wenn das Haus noch bewohnt wäre und würde mich danach sehr genau erkundigen und mir dies auch schriftlich geben lassen.

Habt ihr das Haus denn schon von innen gesehen? Kunden von mir sind bei einem Haus bitterbös auf die Nase gefallen...

Viel Erfolg!

Sharona

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#8
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13706 Beiträge, 4355x hilfreich)

Hallo,
von www.zvg-portal.de:

quote:
Bieter müssen damit rechnen, dass eine Sicherheitsleistung in Höhe von 10 % des festgesetzten Verkehrswertes verlangt wird (bei Geboten d. Eigentümer gelten besondere Vorschriften). Die Sicherheitsleistung kann durch Bankbürgschaft, Bundesbankscheck oder Verrechnungsscheck eines im Inland zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstituts (Achtung: der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Versteigerungstermin ausgestellt worden sein!) oder durch rechtzeitige Überweisung an die für das Gericht zuständige Kasse geleistet werden. Seit dem 16. Februar 2007 ist die Sicherheitsleistung durch Barzahlung ausgeschlossen!


Also leider:( keine Barzahlung mehr.
Ich habe auch schon erlebt, dass der betreibende Gläubiger auf die Sicherheitsleistung verzichtet, im Zweifel direkt im Termin ein Gespräch unter vier Augen suchen.

@Sharona: Dieser Fall ist doch etwas seltsam. Wieso wurde nicht direkt für 53T gekauft ? Jetzt besteht (z.B.) keine Haftung für Bauschäden. Es gibt natürlich auch Gründe für eine Versteigerung, etwa die nicht zu zahlende Maklerprovision.
Wenn Ihr zufrieden seit, Glück gehabt.
MfG Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Sharona
Status:
Schüler
(344 Beiträge, 388x hilfreich)

Bei uns lag es daran, dass die versteigernde Bank nur der Hauptgläubiger war und noch mehr Banken Geld zu bekommen hatten. Sie bekamen letzendlich gar nichts - wenn ich das richtig verstanden habe - und somit musste es zur Versteigerung kommen.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Zwangsversteigerung - wer bekommt Geld. Nehmen wir mal an, da sind 5 Gläubiger. Die stehen in einer Reihenfolge, in der sie bedient werden müssen.
Wenn der erste in der Reihenfolge die Zwangsversteigergung beantragt, dann muss nur der bedient werden, ist der Gläubiger die Nr. 3 auf der Liste müssen sowohl 1+2 wie auch 3 bedient werden.
Jeder der eine Zwangsverteigerung beantragt, kann diesen Antrag zurückziehen - und dann wird das Haus natürlich von der Liste gestrichen. Auch könnte der Schuldner im letzten Moment seine Schulden zahlen und dann wird auch gestrichen.
Grundsätzlich wird im Termin "aufgerufen" und dann passiert meistens 30 Minuten gar nichts - das ist so eine Frist, die man abwarten muss, ich glaube, falls noch jemand eine Forderung hat oder so, und dann geht eigentlich erst die Versteigerung so richtig los.

Und unbedingt vorher klären, in welcher Höhe deine Bank bürgt, denn im Termin musst du den beglaubigten Scheck bereits dabei haben. Dann solltest du auch geklärt haben, ob deine Bank dir überhaupt eine Finanzierung gibt - denn wenn du den Zuschlag erhälst, dann musst du auch zahlen (ich glaube innerhalb von 14 Tagen).

-- Editiert von sika0304 am 24.03.2008 12:10:08

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