Zwangsversteigerung Immobilie

15. Oktober 2008 Thema abonnieren
 Von 
billynilly
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
Zwangsversteigerung Immobilie

Hallo,

folgendes Problem hat ein bekannter von mir:

Ende August hat er auf einer Zwangsversteigerung eine Immobilie erworben. Am 09.10. war der Termin zur Zahlung des Restbetrages (10% Anzahlung hat er durch einen Scheck geleistet). Leider hat er jetzt widererwarten doch keine Finanzierung bekommen. Nun stellt sich die Frage: hat er noch genügend Zeit die Immobilie wieder zu verkaufen und wie kann er in diesem Fall vorgehen? Immobilie liegt in einem begerhten Wohngebiet und ein Verkauf wird voraussichtlich sehr schnell (4-8 Wochen) möglich sein.

Vielen Dank im voraus.


Gruß


Billynilly

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5 Antworten
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#1
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2468x hilfreich)

"m 09.10. war der Termin zur Zahlung des Restbetrages"

dann beginnt nun ein kostenpflichtiges Mahnverfahren.Ich würde mal mit dem Versteigerer sprechen. Sonst werden die kosten erst mal die 10% auffressen...

Ist aber kaum anzunehmen das die nun einfach mal 10 Wochen warten. Die werden eine neue Versteigerung ansetzen alles auf Kosten des Bekannten.

K

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#2
 Von 
billynilly
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort, aber die Möglichkeit des Verkaufs besteht doch meiner Meinung nach, einen neuen Terin zur Versteigerung wird das AG doch sicher nicht innerhalb von 10 Wochen ansetzen?

Muß er trotzdem Grunderwerbsteuer zahlen?

Gerichtskosten sind klar, die hat er aber auch bei einem Verkauf über, da er ja den Zuschlag zu einem günstigen Preis erhalten hat.

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#3
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2468x hilfreich)

Das Gericht wird versuchen Geld einzutreiben, ist nichts zu holen wird das Vermögen eingetrieben. Bzw die Immobilie zwangsversteigert. Das kann ewig dauern. Selbstverständlich werden die Zinskosten und Auslagen eingetrieben. Und natürlich zahlt man Grunderwerbsteuer, das ist eine andere Sache.

Es gibt doch kein Rücktrittsrecht.

K.

P.S. Wenn der Käufer wusste das er nicht zahlen kann wäre das auch noch Betrug und Strafrechtlich interessant

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#4
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2927x hilfreich)

Wenn es soviele Interessenten gibt, dann kann der Bekannte doch zügig verkaufen und muss keine Zwangsversteigerung abwarten. Wenn er einen Käufer und damit Geld offeriert, wird das Gericht mit dem Verkauf einverstanden sein.
Problem ist auch die Spekulationsfrist.
Schüttel Kopf, dass er sich nicht vor dem Termin abgesichert hat, dass ggf. die Finanzierung steht.

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#5
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2468x hilfreich)

Und das Finanzamt wird natürlich zweimal die Grunderwerbsteuer kassieren. :-)

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