Zustimmung der Eigentümer zum Verkauf

29. August 2004 Thema abonnieren
 Von 
Basti78
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Zustimmung der Eigentümer zum Verkauf

Hallo!

Meine Frau und ich haben ein Problem. Mein Schwiegervater ist im Jahr 1999 verstorben, daraufhin hat meine Ehefrau 1/4 des elterlichen Hauses geerbt.
Wir bewohnen die Erdgeschosswohnung, während meine Schwiegermutter in der Einliegerwohnung ist, die Sie sich ausgebaut hat. Sie droht uns nun ständig, das Haus zu verkaufen und uns damit indirekt herauszuwerfen.
Ist es denn überhaupt möglich, dass sie das gesamte Haus verkauft ohne die Zustimmung meiner Ehefrau?
Oder kann Sie evtl. darauf drängen, dass wir nur noch 1/4 des Hauses nutzen dürfen?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2927x hilfreich)

Hallo Basti,
steht deine Frau mit 25 %-Miteigentumsanteil im Grundbuch? Ist es im Grundbuch geregelt, auf welche Wohnung sich der jeweilige Anteil bezieht? Dann kann deine Schwiegermutter natürlich nur ihre 75-% verkaufen.

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#2
 Von 
Basti78
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Im Grundbuch sind beide Namen eingetragen, mit dem Vermerk: "In Erbengemeinschaft".

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2927x hilfreich)

Also ganz wichtig, so einfach kann deine Schwiegermutter das Haus nicht verkaufen. Das Grundbuch schützt euch. Erbengemeinschaften sind die "ungünstigsten" Wohnungseigentümer, wenn sich diese nicht einig sind.
Ich weiß nicht, ob man juristisch einen Antrag auf Auflösung der Erbengemeinschaft stellen kann. Meine persönliche Meinung war immer: verkaufen oder jeder wird mit seinem Geld glücklich. Aber an einem Haus hängen meistens auch emotionale Erinnerungen.
Wenn sie noch mal mit Verkauf droht, würde ich ganz ruhig bleiben und sagen "Mach mal Muttern, mach mal."

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#4
 Von 
Basti78
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja, wir werden sehen wie weit das noch führt. Wir werden uns jedoch nicht unterkriegen lassen.
Danke für die Hilfe!

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