Was ist richtig?
Wir haben ein Problem mit dem Geräuschpegel im Haus. Uns wurde empfohlen eine neue Eingangstüre einzubauen. Wer zahlt diese ?
Laut Teilungserklärung vom 8.2.68 ist die Wohnugseinganstür
Sondereigentum. Laut WEG ist diese Tür Gemeinschaftseigentum.
Wohnungstür - Eingangstür
9. Januar 2004
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Frage vom 9. Januar 2004 | 20:53
Von
Status: Schüler (272 Beiträge, 57x hilfreich)
Wohnungstür - Eingangstür
Verbaut?
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#1
Antwort vom 15. Januar 2004 | 11:54
Von
Status: Unbeschreiblich (47638 Beiträge, 16838x hilfreich)
Ich denke, dass in diesem Fall die Teilungserklärung gilt.
#2
Antwort vom 24. Januar 2004 | 13:39
Von
Status: Frischling (21 Beiträge, 3x hilfreich)
Ich hab gerade mal in der "Immobilienbibel" Murfeld nachgeschlagen und lese daraus, dass die Teilungserklärung dem WEG hier vorgeht, d. h. im konkreten Fall wohl Sondereigentum.
Und jetzt?
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