Wohnung gekauft und Heizung defekt

9. März 2006 Thema abonnieren
 Von 
PS198
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnung gekauft und Heizung defekt

Hallo

ich hab folgendes Problem.

Ich hab mir anfang des Jahres eine Wohnung gekauft. Und nun ist die Heizung defekt.

Als ich die Wohnung gekauft hab, war der Wasserpegel bei der Heizung unten. Also mussten ich erst mal die Heizung befüllen. Und seit dem Zeitpunkt tropft der Beuler.

Also muss das doch schon vorher undicht gewesen sein. Der Vorbesitzer hat mir davon aber nichts erzählt.

Ich wollte mal wissen wie die Rechtslage dazu aussieht. Hätte er mir das nicht sagen müssen ?

Danke.

Mfg

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mariangel
Status:
Praktikant
(604 Beiträge, 204x hilfreich)

Hallo PS,
ja, das hättet Ihr beim Kaufpreis berücksichtigen und schriftlich festhalten müssen.
Ich halte das aber in diesem Fall für einen versteckten Mangel, für den der Verkäufer daher auch nachträglich noch haften muß.
Ich würde an Deiner Stelle dem Verkäufer einen Brief schreiben, ihn darauf hinweisen, und ihn bitten, umgehend einen Monteur zur Reparatur zu schicken.
Wenn er kein Einsehen zeigt, würde ich diesen Brief gleich hinterher von einem RA schreiben lassen, der kennt auch einschlägige Paragrafen dazu.
Warte nicht länger mit einer Reaktion, sondern handle umgehend.
MfG und viel Erfolg
Mariangel

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#2
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2928x hilfreich)

Bei Wohnungen heißt: gekauft wie gesehen. Da hättet ihr halt den Verkäufer bitten sollen, den Wasserpegel aufzufüllen um zu kontrollieren, ob die Heizung heil ist.
Vielleicht habt ihr das ja erst "kaputtgemacht" - gibt es einen Hinweis, dass der Fehler schon länger da war?
Ich denke, da kann es Schwierigkeiten geben.
Die Frage ist, ob die Reparaturkosten im Verhältnis zu den Anwaltskosten usw. stehen (und den Ärger und die Zeit, die es kostet). Also mehr als einen Brief an den Verkäufer wäre mir die Sache nicht wert.

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#3
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

Ich glaube kaum, dass ein Notar im Vertrag rein schreibt: gekauft wie gesehen.
Es wir meistens eine Klausel eingebracht, dass das Objekt ohne erkennbare Mängel verkauft wird bzw. das Objekt ist sanierungsbedürftig.
Es kann ja sein, dass die Heizungsanlage einige Zeit außer Betrieb war und durch den geringen Wasserstand die Dichtungen porös waren. Als arglistige Täuschung kann man das aber nicht bewerten.

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