Wie sieht ein Vorvertrag beim Hausverkauf aus?

22. April 2006 Thema abonnieren
 Von 
Kicki2
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wie sieht ein Vorvertrag beim Hausverkauf aus?

Hallo alle zusammen,

ich bin zufällig auf diese Website gestoßen. Wir möchten/müssen unser Haus verkaufen und hatten im Internet inseriert. Zwei Interessenten haben sich jetzt für eine Besichtigung angemeldet. Bei Interesse möchten wir natürlich einen Vorvertrag abschließen; welche Angaben müssen darin enthalten sein - wie können wir uns absichern? Was müssen wir als Privatperson noch beachten? (Beim Durchstöberen des Internets kommen mir jetzt Bedenken, ob wir unser Haus "einfach so" anbieten dürfen...).

Für eine Rückmeldung wäre ich sehr dankbar!

LG, Kicki2

Verbaut?

Verbaut?

Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Hallo Kicki2,
natürlich dürft ihr euer Haus im Internet, am Laternenpfahl usw. anbieten. Die Frage ist, wie ihr finanziert habt (z.B. bei WfK-Krediten gibt es bestimmte Dinge zu beachten).
Grundsätzlich nützt euch ein Vorvertrag nicht viel, denn wirklich bindend ist erst der Kaufvertrag vor dem Notar unterschrieben. Was man als Verkäufer beachten sollte, dazu gibt es hier im Forum schon diverse Beiträge.

6x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47590 Beiträge, 16825x hilfreich)

Was versprecht Ihr Euch von einem Vorvertrag?

9x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cobold64
Status:
Lehrling
(1051 Beiträge, 832x hilfreich)

Wenn Ihr einen wirklich interessierten Käufer habt, dann könnte der auch ein notarielles Kaufangebot abgeben. Das bindet ihn, lässt Euch aber, solange Ihr es noch nicht angenommen habt, freie Hand, um eventuell noch an jemand anderen zu verkaufen. Die Frage ist bloß, ob es das ist, was Ihr wollt, denn ich vermute vielmehr, dass Ihr den Interessenten am liebsten gleich nach der Besichtigung per Vorvertrag festnageln möchtet. Rechtlich bindend ist so ein Vorvertrag aber nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Sofern für einen Vertrag eine notarielle Beurkundung erforderlich ist, ist auch für einen Vorvertrag (=Absichtserklärung) ebenfalls eine norarielle Beurkundung erforderlich, andernfalls er nicht bindend ist. Also sind bei Immobiliengeschäften Vorverträge unsinnig.
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.714 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen