Wie Miteigentümer dazu bekommen das Schimmel im SE behoben wird?

4. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Mimsel
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 9x hilfreich)
Wie Miteigentümer dazu bekommen das Schimmel im SE behoben wird?

Hallo,

wie bekommt man einen SE dazu, das in seinen 2 Wohnung nach der Schimmelursache geschaut wird? HV meint, sie könne ihn nicht zwingen da es Sondereigentum ist. Beide Mietparteien zahlen die volle Miete und wir reden über quadratmeterweise Schimmel.
Eigentümer meint kommt von falsch heizen und lüften.

Baumangel ausgeschlossen.

Hat jemand einen Tipp? Auch wenns einen nicht selber betrifft macht man sich doch einen Kopf darüber.

LG
Mimsel

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

SE?

Die Mieter in den Wohnungen haben sich darüber beschwert, und der Eigentümer macht trotzdem nichts?

Also, als Miteigentümer hat man natürlich ein großes Interesse daran, woher dieser Schimmel kommt.

Wenn die Mieter Zugang zu den Wohnungen gestatten, um nach der Ursache schauen zu können, könnte man vielleicht einen Fachmann nachsehen lassen? Wüsste im Moment nicht, warum das Hausfriedensbruch, oder so, sein sollte. Die Kosten trägt aber der Miteigentümer, der das wissen möchte.

Sollte die Ursache für die Schimmelbildung kein Selbstverschulden der Mieter sein (wegen falsch lüften, oder so) und die Gefahr bestehen, dass er sich ausbreitet, dann wäre das wohl ein Thema bei der nächsten ETV. Diese könnte außerordentlich einberufen werden.

Wenn der andere Miteigentümer sich dann immer noch gegen die auszuführenden Arbeiten ausspricht käme kein Beschluss zu Stande, und diesem wäre dann zu widersprechen. Es ginge vor Gericht, und wenn er verliert, dann trägt er die Kosten für das Verfahren, und alle Folgeschäden müsste er allein zahlen.

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#2
 Von 
Mimsel
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo,

SE= Sondereigentümer

Genau, die Mieter meckern zwar rum das er es weis und nichts unternimmt, aber sie unternehmen auch nichts.
Als Miteigentümer will man ja wissen woher so ein imenser Schimmelschaden kommt.

Eigentümer der zwei Wohnungen behauptet das falsch geheizt/gelüftet wird, mehr ist noch nicht passiert (Gutachter etc).
Wir können also nicht sagen ob es ein "Mieterverschulden" oder eine z.B. kaputte Entwässerung der überliegenden Balkone ist. Eigentümer dieser Wohnung kümmers Null und wir restlichen 4 wüssten gerne woher das kommt und vorallem das es beseitigt wird- egal wessen Verschulden das ist.

Einen Tipp habe ich schon bekommen das man vielleicht eine erhöhte Sporenbelastung vermuten kann und ihn somit dazu bringt dannach zu schauen.

LG
Mimsel


-- Editiert von Mimsel am 04.01.2008 23:04:26

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#3
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Na, wenn die Mieter meckern, dann hätten sie doch sicher nichts dagegen, wenn ein Fachmann kommt und sich das ansieht UND ihnen versichert wird, dass dieser Termin ihnen nicht berechnet wird. Sie haben sicher nur Angst vor den Kosten und machen deswegen nichts.

Ja, das wäre möglich... Würde es mit der Sporenbelastung versuchen. Auf jeden Fall sollte dies ihm schriftlich mitgeteilt werden, damit man später beweisen kann, dass man die Ursache für diesen Schaden finden und beheben wollte, aber der Miteigentümer sich weigerte. Die Folgeschäden wegen Nichtstun müsste er dann allein tragen. Diesen Hinweis könnte man ihm auch gleich mit auf dem Weg geben. Vielleicht bewegt er sich dann schneller ;)

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#4
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Ich verstehe das Problem nicht.
Wenn in einer Wohnung Schimmel ist, und die vermietet ist, dann müssen sich die Mieter an den Vermieter wenden. Der hat dann zu klären, warum dort Schimmel ist. Liegt es nicht am Lüftungsverhalten der Mieter (und das kann z.B. tatsächlich so sein, wenn neue Fenster eingebaut wurden und alles so schön kuschelig hermetisch abgedichtet ist und nicht/selten gelüftet wird), Mieter haben Trockner in der Wohnung, keine Dunstabzugshaube, öffnen beim Kochen nicht das Fenster usw...), dann gibt es natürlich immer die Möglichkeit, das es durch eine falsche Dämmung von außen kommt.
Um dies festzustellen, muss sich der betroffene Eigentümer an die Verwaltung wenden und darum bitten, dass entsprechende Gutachten gefertigt werden (diesen Anspruch hat der Eigentümer an die Gemeinschaft, wenn sein Sondereigentum beeinträchtigt wird).

Ein anderer nicht betroffener Eigentümer kann nicht die Verwaltung auffordern, so mal einen Test durchzuführen. Insoweit hat die Verwaltung zur Recht das Ansinnen eines nicht betroffenen Eigentümers abgelehnt.
Vielleicht sollte das ganze aber Thema bei der nächsten Eigentümerversammlung werden.

Ich vermute, Schimmel, Schimmelbildung, Stockflecken wird das Thema der Zukunft (Hand in Hand mit der Lärm-Laminat-Problematik).

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#5
 Von 
Mimsel
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 9x hilfreich)

Ja, die Mieter haben es gemeldet und der Vermieter ( Eigentümer) ist es völlig egal.

Wäre zB die Entwässerung der Balkone defekt wäre dies ja Gemeinschaftseigentum und nicht Sondereigentum und somit würde der Schaden und die Kosten ja wachsen. Betroffener Eigentümer sieht auch keinen Bedarf das man dort mal schaut ob es die Balkone sind.

LG
Mimsel

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#6
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2026x hilfreich)

...Wäre zB die Entwässerung der Balkone defekt wäre dies ja Gemeinschaftseigentum und nicht Sondereigentum und somit würde der Schaden und die Kosten ja wachsen.

Bei diesem Verdacht muß HV als Sachwalter aktiv werden und zumindest nachschauen, ggf. mit Fotos dokumentieren wenn das Gemeinschaftseigentum betroffen wäre, um weitere evtl. notwendige Maßnahme treffen zu können.

HV muß den Betroffenen Eigentümer mitteilen und um Zuganggewährung auffordern. Auch kann HV sich direkt an Mieter wenden.

Bei Unklarheit oder sofern das Gemeinschafts-
eigentum betroffen ist, läßt HV die Eigentümer über die weitere Vorgehenweise entscheiden.






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#7
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Vielleicht sollten die Mieter mal die Miete kürzen, dann würde ihr Vermieter schon entsprechend aktiv werden.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3879 Beiträge, 2381x hilfreich)

Jepp, die Mieter können mit Mietminderung dem Vermieter Beine machen.

Hat denn der Verwalter nicht die Pflicht zum Werterhalt des Gemeinschaftseigentums die Ursache zu kontrollieren (und der Eigentümer und die Mieter dementsprechend eine Duldungspflicht)?

lg R.M.

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#9
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Natürlich ist der Verwalter verpflichtet, a) Gefahren vom Gemeinschaftseigentum abzuwehren oder b) Schäden zu regulieren, die das Sondereigentum betreffen. Aber hier fehlt schlicht und ergreifend a) die Gefahr für das Gemeinschaftseigentum - nur mal so auf Verdacht das Sondereigentum zu kontrollieren geht nicht und b) die Meldung vom Sondereigentümer und sein Antrag auf Ursachenermittlung.

Wenn dem Sondereigentümer das egal ist, dass er Stockflecken in seiner Wohnung hat, seine Mieter die Miete mindern, ausziehen und er keine neuen findet - dann ist das sein Problem aber nicht das Problem (zur Zeit) der Gemeinschaft.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Mimsel
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 9x hilfreich)

Dachte ich mir es doch das es eine Sache für die HV zu schauen ob es vom Gemeinschaftseigentum kommt oder eben nicht.

Dem Sondereigentümer ist es egal. Die Mieter haben bis heute noch keine Mietminderung gemacht bzw. schriftlich aufgefordert zu schauen was da los ist / Schaden beheben.

HV wechseln wir zum 1.2. und von dieser hört man nur gutes, ist aber auch leider nicht ganz günstig. Mal schauen ob sich dann was tut.

@sika
Du bist gut- Stockflecken- das sind quadratmeterweist "Stockflecken"

LG
Mimsel

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