Wer hat die Verantwortung für ein Bodengutachten. Bauherr / Bauleiter – Architekt / Statiker

11. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
Seppie
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)
Wer hat die Verantwortung für ein Bodengutachten. Bauherr / Bauleiter – Architekt / Statiker

Hallo zusammen,
Wir sind momentan dran ein Einfamilienhaus zu bauen. Uns ist von Anfang an aufgefallen, dass die Statik-Pläne total übertrieben sind (Streifenfundamente mit 1-1,2m breite, Tonnenweise Stahl und betonierte Innenwände mit 20mm Stahl im 7,5cm Abstand (Außenmaße 9,5x10m)), wir wurden aber immer damit vertröstet das es neue Vorgaben gibt etc.

Jetzt nach Fertigstellung des Erdgeschosses haben wir heraus gefunden wieso das ganze so massiv ist. Es wurde kein Bodengutachten erstellt und daher mit dem schlechtesten Wert gerechnet. Wichtig ist hier noch zu erwähnen das auf dem Grundstück auf dem wir das Haus errichtet haben bereits über 200 Jahre ein Bauernhaus gestanden ist und beim Abbruch das komplette Grundstück durch die Abbruchfirma nochmals verdichtet wurde.

Nun zu meiner Frage: Wer ist in der Pflicht so ein Bodengutachten durchzuführen bzw. uns wenigstens darauf hinzuweisen eins zu machen? Kann ich hier im Nachhinein noch gegen jemanden vorgehen? Immerhin verlangen sie ja tausende von €.

Schon mal Danke für die Antworten
Gruß Seppie

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1950x hilfreich)

Und zu meiner Frage: Wer ist in der Pflicht so ein Bodengutachten durchzuführen bzw. uns wenigstens darauf hinzuweisen eins zu machen?
Ein Bodengutachten ist nicht grundsätzlich und nicht zwingend erforderlich - es kommt immer auf die Gegebenheiten und Umstände an. Die Entscheidung/Verantwortung liegt letztendlich beim Bauherrn.
Falls aber ein Architekt mit allen Grundleistungen nach HOAI beauftragt ist, dann hat er ggf. zu entscheiden "nicht weiter ohne Bodengutachten" oder "Bodengutachten empfehlenswert" bzw. er hat den Bauherrn zu veranlassen ein Bodengutachten erstellen zu lassen - ansonsten haftet er für etwaigen Schaden, der durch Unterlassen der Einholung eines erforderlichen Bodengutachtens entstanden ist.

Im vorliegenden Fall (bei Statik/Ausführung für den Worst-Case) dürfte ein Bodengutachten nicht erforderlich gewesen sein. Daher scheinen mir da nachträgliche Forderungen ziemlich aussichtslos bzw. es scheint aussichtslos eine Erforderlichkeit begründen zu können.

Aber
Wer verlangt für was tausende von € ??? ("Immerhin verlangen sie ja tausende von €")
Welcher Schaden soll dir denn nun genau entstanden sein?
- ggf. hätte ein Bodengutachten einfach nur Zusatzkosten bedeutet, weil das nur das Resultat gebracht hätte: verbesserte Statik/Ausführung erforderlich ... oder auch das Gegenteil, aber dann bei der Ausführung nicht vorhersehbare Schwachstellen im Untergrund aufgetreten wären (also Bodengutachten=rausgeschmissen Geld, weil zu kostengünstig/zu wenig Beprobungsstellen oder einfach nur zufällig nicht die Schwachstelle getroffen)
- zudem hast du ja den Gegenwert der verbesserten Statik/Ausführung
Welche Schadenshöhe würdest du also genau beziffern wollen? und mit welcher Begründung?

Gab es z.B. im Architektenvertrag von dir eine Vorgabe - etwa "ich will aber unbedingt ein Bodengutachten" oder "ich will unbedingt die "kleinstmögliche" statische Ausführung"?
I.A. liegt die Haftung beim Architekten, dass er ein standfestes Gebäude "abliefert" bzw. die Planung dafür. Wie genau er das unter den Gegebenheiten nun umsetzt, liegt dann aber beim Architekten - soweit dafür der Bauherr nicht explizite Vorgaben bestimmt hat.

Auch sonst fehlt ja da auch einiges an Sachverhaltsschilderung, damit man sich den Ablauf mal vorstellen kann.
Von der Baueingabe bis zur Baugenehmigung vergeht ja schonmal einiges an Zeit.
Dann fängt der Architekt irgendwann mal mit der eigentlichen Ausführungsplanung an, dann die Ausschreibungen und danach die Ausführung.
Inzwischen steht nun schon das Erdgeschoss und in der ganzen Zeit hat man niemals mit dem Architekten kommuniziert - über Zweifel an der geplanten Ausführung/Statik oder ob nicht etwa doch erst ein Bodengutachten eingeholt werden soll und vielleicht dann alles ganz anders ausgeführt werden soll .... ???
Nach jeder Stufe/Leistungsphase des Architekten bespricht man doch "mach weiter" - so wie bisher oder eben ganz anders.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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#2
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Das Meiste wurde bereits gesagt. Das Baugrundrisiko ist Bauherrnrisiko. Da der Bauherr in 95% der Bauvorhaben nicht fachkundig ist, hat der Architekt oder bauvorlageberechtigte Ingenieur ihn darauf (schriftlich) hinzuweisen. Er wird dem Bauherrn entweder ein Baugrundgutachten empfehlen oder auf die worstcase Option hinweisen.
Bewehrungseisen - Durchmesser 20 mm in 7.5 cm Abstand ist schon sehr fett für ein EFH.

1x Hilfreiche Antwort

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