Wasserschieber auf Privatgrund

9. September 2014 Thema abonnieren
 Von 
guest-12315.01.2015 14:27:16
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 255x hilfreich)
Wasserschieber auf Privatgrund

Öffentliche Wasserleitung und Wasserschieber, auch von Nachbarn, auf Privatgrund - muß ich das dulden?



Im Grundbuch sind keine Geh- und Fahrtrechte eingetragen.


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Verbaut?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muran
Status:
Lehrling
(1332 Beiträge, 1048x hilfreich)

Leitungsrecht (Grunddienstbarkeit) im Grundbuch ?

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3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12315.01.2015 14:27:16
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 255x hilfreich)

Im Grundbuch stehen keine Leitungsrechte, Grunddienstbarkeiten, Geh- und Fahrtrechte, usw.



Das Grundstück ist Lastenfrei!

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)


Neue Bundesländer?

Wenn ja, evtl. Bestandsschutz auch ohne Grundbucheintrag aus altem DDR-Recht, wenn die Leitung schon vor der Wiedervereinigung vorhanden war.




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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12315.01.2015 14:27:16
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 255x hilfreich)

In Bayern.

Wann die Wasserleitung verlegt wurde ist nicht bekannt.
Das Gebäude ist Bj. 1923/1924

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muran
Status:
Lehrling
(1332 Beiträge, 1048x hilfreich)

Dulde es einfach!

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Blaki
Status:
Praktikant
(861 Beiträge, 752x hilfreich)

Guten Abend,

ich halte es für nahezu ausgeschlossen, dass noch eine Wassrleitung aus 1923/1924 in Betrieb ist.

Ohne konkret zu wissen, ab wann in Bayern ein Wasserversorgungsgesetz galt, möchte ich dieses auf den Verlauf der 60er-Jahre datieren. Ob es danaach noch Ausbaustufen gab, ist dahingestellt.

Wie Sie schreiben, mangelt es an einer Grunddienstbarkeit im Grundbuch. Fraglich ist, ob es auch keine Eintragung im Baulastverzeichnis gibt. Dies wäre zunächst zu prüfen.

Weiterhin könnte der historische Zuschnitt des Grundstückes eine Aussage treffen. Wäre das Grundstück nämlich durch eine Flurbereinigung nach dem Bau der Wasserleitung anders zugeschnitten worden, könnten Rechte pauschal auf ein duldendes / dienendes Grundstück übergegangen sein.

Es ist sehr müßig, dass alles herauszufinden. Bevor Sie allerdings Forderungen stellen, müssten Sie sich sicher sein.

Nach aller Mühe des Herausfindens wäre die Frage zu stellen, ob Sie die Wasserleitung dulden müssen.

Ob Sie zielführend zu dem Ergebnis kommen, eine Entschädigung oder Umverlegung der Leitung verlangen zu können, bezweifele ich. Am ehesten wäre eine friedliche Besprechung und Einigung mit dem Wasserversorger anzustreben.






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0x Hilfreiche Antwort


#8
 Von 
guest-12315.01.2015 14:27:16
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 255x hilfreich)

Wo bzw. wie kann man eine Eintragung im Baulastverzeichnis einsehen?

Das Grundstück war schon immer in der gleichen Form zugeschnitten.



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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Da Deine Leitung zu diesem Forum offensichtlich besser funktioniert als Dein Google :grins: > hier der Link
http://de.wikipedia.org/wiki/Baulastenverzeichnis

Auf Wahrheitsgehalt prüfen musst Du selbst.

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"Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen D Hildebrandt"

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