Wasserschaden durch Bauträger, wer haftet für das "Drumherum"

4. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
Chris_De
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 10x hilfreich)
Wasserschaden durch Bauträger, wer haftet für das "Drumherum"

Hallo,

ein Bauherr hat kürzlich einen Neubau mit einem Bauträger fertigestellt, und gleich nach dem Einzug einen Wasserschaden, der auf ein nicht angeschlossenes Wasserrohr seitens des Bauträgers zurückzuführen ist. Dies ist unstrittig und wird vom Bauträger auch voll anerkannt, dieser wird eine Spezialfirma zur Mängelbeseitigung beauftragen. Soweit erstmal positiv.

Allerdings fragt sich der Bauherr nun, wie es über die Mängelbeseitigung aussieht, wenn ihm weitere Schäden entstehen, denn schließlich hat er auch weitere EInbußen, die ihm ohne den Schaden nicht entstanden wären, wie z.B: Nutzungsausfall während der Bautrocknungsphase. Weitere Schäden sind z.B.:
- er muss jedesmal wenn ein Handwerker kommt ca. für mehrere Stunden seinen Arbeitsplatz verlassen, einen Hausschlüssel möchte er nach den schlechten Erfahrungen nicht übergeben. Habe er darauf Ansprüche?
- er kann für mehrere Wochen sein Wohneigentum nicht bzw. nur eingeschränkt bewohnen
- Die notwendigen Bautrockner benötigen eine Menge Strom, den er auch bezahlen müsste
- Böden werden nur teilweise erneuert, was aber wenn an Böden und Tapeten später ÜBergangsstellen erkennbar sind?

Nach seinem Verständnis darf ein Geschädigter nach Schadensregulierung nicht schlechter dastehen als vorher, doch diese Punkte gehen voll zu seinen Lasten. Was sagt die Rechtsprechung dazu?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Schadensersatzfähig ist grundsätzlich nur materieller Schaden/Vermögensschaden und da auch nur der objektive Zeitwert

z.B. hier erklärt
http://www.frag-einen-anwalt.de/Wasserschaden-kann-man-Schadensersatz-fuer-Zeitaufwand-verlangen--f14222.html

D.h. eigener Zeitaufwand (verlorene Freizeit, aufgewendeter bezahlter Urlaub) wegen des Schadensfalles nicht <> aber z.B. entstandene Kosten, weil man eine andere Person mit erforderlichen Arbeiten beauftragt hat oder auch entstandener Verdienstausfall (unbezahlter Urlaub)
Aber Vorsicht: "beaufsichtigen" wird nur unter besonderen Umständen als wirklich erforderlich angesehen

- Die notwendigen Bautrockner benötigen eine Menge Strom, den er auch bezahlen müsste
Für die Schadensbeseitigung verbrauchter Strom ist zu ersetzen.
Bautrockner/Entfeuchter, die bei Wasserschäden eingesetzt werden, haben i.d.R. einen Stromzähler/Betriebsstundenzähler - ansonsten selbst aufschreiben!

- Böden werden nur teilweise erneuert, was aber wenn an Böden und Tapeten später ÜBergangsstellen erkennbar sind?
Ggf noch Anspruch wegen Wertminderung - nur geringe optische Mängel, dürften aber hinzunehmen sein

Nach seinem Verständnis darf ein Geschädigter nach Schadensregulierung nicht schlechter dastehen als vorher, doch diese Punkte gehen voll zu seinen Lasten.
Ja, das sollte man eigentlich meinen. Aber tatsächlich erleidet jeder Geschädigte immer noch zusätzlichen Schaden, weil es eben nur um Ersatz des Schadens im rechtlichen Sinne geht.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Chris_De
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 10x hilfreich)

Danke, mal angenommen, der Schaden ist unzweifelhaft durch den Bauträger bzw. den Subunternehmer verschuldet, kann der Geschädigte Bauherr dann auf Kosten des Bauträgers einen Rechtsanwalt und/oder Sachverstädnigen mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragen?

9x Hilfreiche Antwort


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