Wasserleitung?

4. Juli 2016 Thema abonnieren
 Von 
Sulamita
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 10x hilfreich)
Wasserleitung?

Hallo,

ich weis nicht, ob ich hier richtig bin.
Es geht um unseren Nutzgarten. Mein Mann macht seit 20 Jahren Nutzgarten.
Wir haben unseren Garten bis jetzt aus dem Bach gegossen. Die Entnahmestelle besteht seit 100 Jahren.
ca. vor 4 Wochen hat unsere Gemeinde den Bach mit dem Boden und den Steinen zugeschüttet. Wir waren gar nicht darüber informiert, obwohl sie bestimmt gesehen haben, dass da Trittstufen gemacht wurden und offensichtlich jemand sein Nutzgarten gießt.
Wir dürfen keine Entnahmestelle mehr machen.
Nun können wir nicht mehr gießen. Wir haben mehr Mals bei der Gemeinde angerufen: "Wir werden Lösung finden, wir melden uns"
Es passiert aber nichts. Zum Schluss haben wir Telefonnummer von RheinMain bekomen.

Sie sagten: " Das geht uns nicht an, ab dieser Stelle gehört die Wasserleitung eure Gemeinde, sie ist dafür zuständig. Und sie haben sowieso irgendwo in diesem Bereich kaputte Leitung."

Wenn da kaputte Leitung wäre und sie sowieso graben müssen, dann wäre für uns Leitungswasseranschluss nicht so teuer. Nicht dass Gemeinde uns das auch in die Rechnung stellen wird.
Wir haben dann zurück bei der Gemeinde angerufen die Gemeinde meint, das muss trotzdem RheinMain machen.

Bis jetzt hat sich keiner zurückgemeldet.
Lohnt sich für uns da einen Rechtsanwalt aufzusuchen?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120147 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat:
Wir waren gar nicht darüber informiert

In der Regel wird über solche Bauarbeiten durch öffentliche Bekanntmachung infomiert.



Ist die Entnahmemöglichkeit irgendwo offiziell (Grundbuch, Vertrag, Gesetz, etc.) verbrieft?
Wenn ja, wo und mit welchem Wortlaut genau?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Sulamita
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 10x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
In der Regel wird über solche Bauarbeiten durch öffentliche Bekanntmachung infomiert.


Bei uns nicht. Sonst hätten sie auf der Gemeinde gesagt.

Zitat (von Harry van Sell):
ist die Entnahmemöglichkeit irgendwo offiziell (Grundbuch, Vertrag, Gesetz, etc.) verbrieft?
Wenn ja, wo und mit welchem Wortlaut genau?


Wahrscheinlich nicht. Wir brauchenaber trotzdem eine Lösung, wir müssen unseren Garten gießen.
Die Leitungen dort gehören unsrer Gemeinde. Wir können nicht einfach
Rhön Maintal darauf beantragen, dass sie uns da die Wasserleitung verlegen.
Bezahlen müssen wir die Kosten natürlich selbst, aber wenn da eventuell die kaputte Wasserleitung gibt, dann müssen wir und die Gemeinde nicht volle Kosten tragen.



-- Editiert von Sulamita am 04.07.2016 23:36

-- Editiert von Sulamita am 04.07.2016 23:37

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#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Ich kenne keinen Rechtsanwalt, der einen Wasseranschluss legt. Oder soll er für Euch einen Antrag auf Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung stellen? Dass kan man, falls ein Anschluss in dem Bereich überhaupt möglich ist, eigentlich alleine.

Da aber Rhein-Main also vermutlich der örtliche W-Versorger zurück an die Gemeine verweist, deutet einiges auf ein noch nicht erschlossenes Gebiet hin. Dann wird es richtig teuer.

Möglicherweise wird der Anschlussanteil geringer, wenn die Wasserleitungen eh erneuert werden müssen, aber so etwas kann man doch nicht in einem Forum sondern nur vor Ort klären. Wie soll den hier einer wissen ob überhaut und ggf. wann die Erneuerung erfolgt.

Alles völlig wirr.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sulamita
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 10x hilfreich)

Weill Rhön maintal uns gesagt haben: "Das uns dass nicht angeht(laut Plan und Gartennummer hat er extra nachgeschaut ) ab dieser Stelle gehört das eurer Gemeinde.- sie muss dafür sorgen!"
Und nun?

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#5
 Von 
gaga92
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 603x hilfreich)

Ich kenne es so, das man sich im Garten eine Bohrung bis zum Grundwass mit eigener Pumpe machen lässt. Da gibt es bestimmt Firmen in eurer Gegend, die sich auch mit den notwendigen Genehmigungen auskennen.
Außerdem kann man Regenwasser auffangen und sammeln. Dafür muß man aber geeignete Fässer besorgen.

So billig wie bisher ist es aber nicht.

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#6
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat (von gaga92):
Ich kenne es so, das man sich im Garten eine Bohrung bis zum Grundwass mit eigener Pumpe machen lässt.


Kann je nach Gegend sehr billig sein, einen 5 stelligen Betrag kosten, oder gar unmöglich sein. Grundvoraussetzung für eine Grundwasserbohrung wäre, dass die Grundwasser führenden Schichten auch in einer erreichbaren Tiefe liegen.

@ Sulamita

Sowohl Rhön Maintal als auch die Stadt haben mit ihren Aussagen wohl recht, allerdings sind die Aussagen wie sie getroffen wurden alles andere als kundenfreundlich....
Es wird wohl so sein, dass der Stadt das Leitungsnetz gehört, Rhön Meintal als Wasserversorger letztendlich aber die Anschlüsse erstellt.

Normaler Vorgang wäre folgender:

Antrag bei der Stadt auf Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung.
Die Stadt beauftragt dann in der Regel den Wasserversorger mit der Erstellung.


Bevor dies gemacht wird, sollte aber geprüft werden, ob das Grundwasser nicht eine brauchbare Alternative für euch wäre.



-- Editiert von spatenklopper am 05.07.2016 12:18

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