Wasserleitung Privatweg

18. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
petestuhl
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 25x hilfreich)
Wasserleitung Privatweg

Hi,

folgender Fall. Wir haben vor ein paar Jahren ein Haus gekauft, ein Bungalow aus den 1960ern. Damals wurden dieses Haus und zwei weitere vor dem Bereich gebaut der eigentlich von der Gemeinde als Bauland ausgewiesen war. Vermutlich wurde damals gemauschelt. Eine Bedingung für den Bau damals, war das sich die Bauherren selber um die Anbindung an das Wassernetz kümmern.

In der Folge wurde die Wasserleitung von der öffentlichen Leitung über ein Nachbargrundstück (dort steht heute eine Garage) zu Haus C gelegt und von dort weiter zu Haus B und A.

Die Wasserleitung liegt dabei teilweise auf dem Grundstück von Haus C und größtenteils unter einem Privatweg der von Haus A, an Haus B vorbei zu Haus C läuft. Eigentümer sind alle Besitzer der Häuser A-C. Die Strasse führt bei Haus A auf die öffentliche Strasse.

Nun ist der Gemeinde aufgefallen, das es sich um eine Sackleitung handelt und fordert, das diese in eine Ringleitung umzubauen ist. Dies würde ca 10m zusätzliche Leitung und aufreißen des Weges auf der Länge bedeuten.

Als Besitzer des Haus C fragen wir uns nun
1) Die Bedingung von damals, das sich die Besitzer selber um die Leitungen kümmern müssen rechtmässig ist.
2) Ob die Gemeinde "einfach" fordern kann, das hier eine Ringleitung herzustellen ist?
3) Wer für die Kosten der Herstellung der Ringleitung zuständig ist.

Zu 3) Den Anschluß zum Nachbargrundstück von dem das Wasser kommt haben wir ja auch über unser Grundstück, daher fragen wir uns, warum für einen Anschluß an der gegenüberliegenden Seite zahlen sollten. Nur weil uns das Grundstück mit gehört, unter dem die Leitung liegt bedeutet das ja nicht auch gleich das wir für die Leitung zahlen müssen.

Ciao
Peter


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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119324 Beiträge, 39711x hilfreich)

Zitat (von petestuhl):
1) Die Bedingung von damals, das sich die Besitzer selber um die Leitungen kümmern müssen rechtmässig ist.

Gute Frage. Sollte man mal prüfen.



Zitat (von petestuhl):
2) Ob die Gemeinde "einfach" fordern kann, das hier eine Ringleitung herzustellen ist?

Angesichts der Tatsache das sie es bereits gemacht hat, verstehe ich die Frage nicht.

Allerdings sollte man prüfen, ob es eventuell Grundlagen gibt aufgrund derer die Gemeinde das durchsetzen könnte.
Wurden Rechtsgrundlagen genannt?



Zitat (von petestuhl):
3) Wer für die Kosten der Herstellung der Ringleitung zuständig ist.

Da müsste man mal schauen, wie die Vereinbarung von damals lautete, ob was im Grundbuch, Baulastenverzeichnis etc. steht.



Was man auch im Auge behalen sollte: bei zuviel "war doch alles rechtswidrig" stehen die Häuser nachher nicht mehr auf Bauland - mit den entsprechenden Folgen.
Dann könnte die Ringleitung biliger sein.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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