Hallo,
können die Stadtwerke allen Eigentümern das Wasser abstellen, wenn der Verwalter den Abschlag nicht zahlt?
Der Vertrag mit den Stadtwerken läuft auf die Firma des Verwalters, die sich auch auf dem Gelände befindet. Die Stadtwerke wussten nicht, dass es dort auch Eigentumswohnungen gibt.
Die Eigentümer wollen zahlen, der Verwalter gibt das Geld nicht weiter. Die Stadtwerke sagen nur, dass der Vertrag mit dem Verwalter besteht und die Eigentümer nichts machen können.
Vielen Dank
Tippse
Wasser
Verbaut?
Verbaut?
Oje...
Einsicht beim Verwalter verlangen. Darauf hat jeder ME ein Recht.
Mit viel Glück ist das Geld auf dem WEG-Konto... Wenn ja, dann muss er sich an seine Pflicht halten und an die Stadtwerke zahlen!
Warum zahlt er das nicht?!
Tja, wenn einer nicht zahlt,
dann kann er nicht oder will nicht oder an der Rechnung ist was falsch.
Letzteres ist aber nicht der Fall, sonst hätter VW reklamiert.
Ich würde empfehlen, SOFORT zu bezahlen und wenn dafür ein Kredit aufgenommen werden muß.
Dennoch ist die Frage berechtigt:
WIESO zahlt der Verwalter nicht ?
ER hat doch den VERTRAG mit den Stadtwerken, also !
Gruß
Onkel Doc
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Der Verwalter hat anscheinend kein Interesse mehr an der ganzen Sache. Fragt mich nicht wieso...
So einfach ist das auch wieder nicht. Besteht ein Verwaltervertrag? Dann hat er sich an seine Pflichten zu halten. Überweist er die Beträge, die er von den Eigentümern erhalten hat, nicht, könnte er schadensersatzpflichtig werden. Dazu kommt, dass er Vertragspartner ist.
Damit euch erstmal das Wasser nicht abgestellt wird würde ich mich mit den Stadtwerken zusammen setzen und versuchen, eine Lösung zu finden. Ausstehende Kosten erstatten und neuen Vertrag abschließen. Die haben mit dem Innenverhältnis eurer WEG ja nichts zu tun.
Danach würde ich mich in Ruhe mit dem Verwalter befassen. Sämtliche Unterlagen, Belege, Kontoauszüge anfordern, und dann schauen was sich findet.
Das alles oben genannte mit der Voraussetzung, dass der Verwalter hier der Böse ist
Ist es korrekt: ein Grundstück bestehend aus Haus mit Wohnungen und Gebäude mit Firmenräumen.
In diesen Firmenräumen sitzt eine Verwaltungsfirma, die zufälligerweise auch die WEG verwaltet?
Im Normalfall werden Verträge nicht im Namen der Verwaltung abgeschlossen sondern im Namen der WEG xy.
Kündigung des Verwaltervertrages wegen nicht ordnungsgemässer Verwaltung wäre da dass erste Stichwort, dass mir einfällt, dafür braucht ihr aber einen Beschluss (wann läuft denn der Verwaltervertrag sowieso aus?).
Eine Kündigung an den Verwalter ist ja schon mal nicht falsch.
Man beachte in der Kündigung, daß auch tatsächlich FRISTLOS gekündigt wird, sonst könnte es sein, der Mann ist so unverschämt und stellt nachher noch Kosten in Rechnung, die nach der Kündigung angefallen sind.
Von der Kündigung ist die Stadtverwaltung/Wasserwerke in Kenntnis zu setzen unter Benennung des neuen Verwalters oder neuen Verwalterfirma.
Dennoch, und da sehe ich das Problem:
Die Gelder sind erst mal weg.
Die Miter müssen Ihre Ansprüche an ihn stellen.
Will er das Geld nicht herausrücken, sollen sie eine Art Sammelklage machen, also eine gemeinsame Klageerhebung gegen den Verwalter und das "veruntreute Geld" und Schadensersatz, klar.
ABER bevor hier geklagt wird, den guten Mann erst mal in Verzug setzen.
Ich fasse nochmal zusammen:
1. Verwalter kündigen - fristlos !
2. Wasserwerke/Stadtwerke in Kenntnis setzen
3. Sofort die offenen Wasser-Rechnungen bezahlen (oder viel Parfum kaufen ;-) Scherz am Rande)
4. Neue Verwaltung ordern
5. Alten Verwalter abmahnen
6. Wenn nichts hilft, Sammelklage einreichen
Ich hoffe, mein Beitrag war hilfreich, als als Nichtjurist...
Sollte aber in dem Fallbeispiel nur ein Hausbesitzer zahlungsmürrisch sein und z.B. eine Etage im Haus an eine Freundin vermietet haben, die sich nun beschwert, daß sie nicht duschen kann, kein Wasser hat usw. dann wäre dringend anzuraten, zu bezahlen, so wie eben alles bezahlt werden muß,w as verbraucht wird.
Liebe Grüsse
vom Onkel Doc
Eine WEG klagt immer als Gemeinschaft (also die sogenannte Sammelklage ist damit automatisch gegeben, und zwar gegen den Verwalter).
Bevor aber gekündigt wird, muss erst eine Versammlung her. Die kann a) der Verwalter einberufen oder b) der Beirat oder c) die Eigentümer (Anzahl siehe WEG-Gesetz).
Ich würde das nicht Fristloste Kündigung nennen sondern Aufhebungsvertrag des Verwaltervertrages. Dann wird der natürlich nicht entlastet und dann kann man, wenn die Abrechnung ergibt, dass dort Gelder fehlen, ihn verklagen.
Und der Beirat sollte zukünftig sehen, dass die Verträge a) auf die WEG lauten. Genauso sollte das Konto lauten - hier könnte nämlich bei einer Insolvenz des Verwalters das Geld weg sein, wenn das Konto auf die Verwalterfirma lief und nicht auf die WEG.
Hat unserer WEG mal Geld gerettet, währende andere WEGs der Verwaltung ihr Rücklagen verloren.
Die Situation wird immer besch... Der Verwalter hat den Verwaltervertrag aufgrund seiner Mehrheitsanteile mit sich selbst geschlossen. Der Vertrag besteht seit zig Jahren. Es ist eigentlich nie alles ordnungsgemäß abgelaufen. Das wussten wir aber alles beim Wohnungskauf nicht und es hat natürlich auch niemand gesagt.
Mit der Insolvenz liegt ihr schon gar nicht falsch, das ehemalige Konto für die Wohngeldzahlungen ist nämlich dicht.
Haben jetzt ein neues Konto für die WEG, von dem die Zahlungen abgehen, wenn der alte Verwalter alle Firmen, die Geld bekommen, informiert.
Alle Eigentümer zahlen ihren monatlichen Beitrag. Daran liegt es also nicht.
Haben auch demnächst einen Termin beim Anwalt. Wenn es ganz schlecht läuft ist unsere Wohnung aufgrund der weiteren Verträge mit dem Haupteigentümer (Mehrheitsanteile) weg (an die Gläubiger).
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