Guten Abend,
in einer Eigentumsanlage wohnt eine Miteigentümerin, die bisher auf jeder Eigentümerversammlung durch sehr laute Meinungsäusserungen, vornehmlich dann wenn andere reden, durch Beleidigungen usw. ein vernünftiges Arbeiten unmöglich gemacht. Viele Miteigentümer kommen deshalb nicht mehr zu den Versammlungen. Auch für die kommende Versammlung sind wieder Pöbeleien zu erwarten, insbesondere weil von ihr zwei Anträge gestellt wurden die voraussehbar abgelent werden.
Gibt es irgendeine Möglichkeit, diese Miteigentümerin von der Teilnahme an der Versammlung von vornherein auszuschliessen?
I. d. S.
Herm
WEG Eigentümerversammlung
Verbaut?
Verbaut?
Nein, das ist nicht möglich.
Es ist erstaunlich, dass die Mehrheit der Eigentümer vor einer Querulantin kapituliert.
Beleidigungen sind übrigens auf Antrag strafbar.
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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."
..bei uns kam es beim letzten mal fast zu einer Schlägerei, nachdem ein Eigentümer (türkischer Landsmann) auf einen anderen Eigentümer (ehemaliger Polizist...der wohl heute noch Sonderrechte geniesst ) losging weil der reklamierte dass es wohl nicht sein kann, daß immer nur 2-3 erwählte Eigentümer ausserhalb der Versammlung bestimmen was am Haus gemacht wird und was angeschafft wird, der Rest ist halt löhnendes Volk. Ich mußte den türkischen Landsmann beruhigen sonst wäre die Situation eskaliert.
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Von vornherein ausschließen kann man nicht, aber der Versammlungsleiter (idR der Verwalter) kann nach fruchtloser Ermahnung einen Störer des Saales verweisen.
lg R.M.
Akinci - handelt es sich bei den 2-3 erwählten Eigentümern um den Beirat? Ein gutes Nachschlagwerk ist jedem Eigentümer zu empfehlen. Im Buchhandel findest du auch für Laien leicht verständliche Texte.
Grundsätzlich setzt der Verwalter die Beschlüsse der Versammlung um.
Der Beirat steht ihm beratend zur Seite und prüft die Jahresabrechnung.
Wenn man mit Dingen nicht einverstanden ist, würde ich um Klärung bitten (vorab, bei der WEG). Wenn alles nicht hilft, hilft leider immer nur eine Klage gegen die Beschlüsse. Gibt es keine Beschlüsse zu bestimmten Arbeiten, kann man nur gegen den Wirtschaftsplan/Hausgeldabrechnung klagen und dann diese Punkte aufführen.
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