Vorkaufsrecht der Gemeinde nach dem Verkauf?!

14. Mai 2013 Thema abonnieren
 Von 
stefanb65
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorkaufsrecht der Gemeinde nach dem Verkauf?!

Hallo

hier mal die Sachlage.
Ich habe mir vor 4 Wochen ein Haus in der Nähe von Ludwigshafen gekauft. An dem Haus sind noch 2 Nebengeäude angbaut, der Hof schließt an dem Nachbargebäude ab. Der Rest ist mit einer Mauer umgeben (und einem Hoftor, klaro). Links außerhalb neben dem Wohnhaus ist ein schmaler Weg (ca.1m) sowie ein kleiner Bach. Der Weg sowie die Hälfte des Baches gehören auch noch zum erworbenen Objekt.
Nun hat sich die Gemeinde bei mir gemeldet und hat mir erklärt, das sie an dem Haus nicht interressiert wären, nur an dem Weg sowie meinem Anteil des Baches. Gestern war dann die Begehung, und nun möchten sie auch noch einen Teil eines Nebengebäudes. Sie boten mir 2500€ aber der Abriss des Gebäudes sowie ein Neuaufbau einer Mauer wären mein Problem. Da aber die Rückseite des Anbaus entfernt werden soll, muß nätürlich das ganze entfernt werden. Das 2500€ hier nicht ausreichend sind (Abriss und Entsorgung, und Neuaufbau einer Wand), dürfte wohl klar sein. Wenn ich nicht zustimme, dann würden sie von ihrem Vorkaufstrecht gebrauch machen.
Ich habe zwar versucht das Baurecht zu verstehen, konnte aber nichts für diesen Fall finden. Auch auf meine Frage, welches öffentlich Interrese denn an den Teilstücken bestehe, wurde mir erklärt: Der Gemeinderat will das so.
Geht das so einfach? Bebaubar ist der Weg (ca, 1-1,5m breit) nicht. Ich dachte immer, die Gemeinden haben kein Geld. Scheinbar doch, da sie hier bereit wären, für diesen Weg mehr wie 100 000 € auszugeben.

Gruß
Stefan

Verbaut?

Verbaut?

Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39854x hilfreich)

quote:
Sie boten mir 2500€ aber der Abriss des Gebäudes sowie ein Neuaufbau einer Mauer wären mein Problem.

quote:
Scheinbar doch, da sie hier bereit wären, für diesen Weg mehr wie 100 000 € auszugeben.

???



quote:
Ich habe zwar versucht das Baurecht zu verstehen, konnte aber nichts für diesen Fall finden.
Bebauungsplan, Grundbuch, Baulastenverzeichnis, etc. nichts bezüglich Vorkauf vermerkt?





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
gaga92
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 603x hilfreich)

Mach der Gemeinde doch ein Gegenangebot, z.B.: Sie kann die gewünschten Flächen kostenlos haben, wenn sie dafür alle notwendigen Arbeiten einschließlich des Neubau einer Mauer durchführt.

Die Androhung der Ausübung des Vorkaufsrechts halte ich für einen Bluff.

-----------------
""

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39854x hilfreich)

Ein Vorkaufsrecht muss in der Regel VOR dem Verkauf ausgeübt werden.



Aber man könnte auch im Notfall den Eigentümer Enteignen.





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
gaga92
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 603x hilfreich)

quote:
Ein Vorkaufsrecht muss in der Regel VOR dem Verkauf ausgeübt werden.


Nein, erst kommt der Verkauf:

BGB, § 463 Voraussetzungen der Ausübung
Wer in Ansehung eines Gegenstandes zum Vorkauf berechtigt ist, kann das Vorkaufsrecht ausüben, sobald der Verpflichtete mit einem Dritten einen Kaufvertrag über den Gegenstand geschlossen hat .

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 1000x hilfreich)

quote:
quote:Sie boten mir 2500€ aber der Abriss des Gebäudes sowie ein Neuaufbau einer Mauer wären mein Problem.


quote:Scheinbar doch, da sie hier bereit wären, für diesen Weg mehr wie 100 000 € auszugeben.


???



Hab ich mich anfangs auch gefragt.
Wird wohl so sein, dass das ganze Objekt mehr als 100.000€ kostet, wenn sie denn das Vorkaufsrecht nutzen wollen.

-----------------
"Meine Beiträge stellen nur meine Sicht der Dinge dar, keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr"

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Felicia Absahn
Status:
Schüler
(429 Beiträge, 318x hilfreich)


§ 24 BauGB :

(3) Das Vorkaufsrecht darf nur ausgeübt werden, wenn das Wohl der Allgemeinheit dies rechtfertigt. Bei der Ausübung des Vorkaufsrechts hat die Gemeinde den Verwendungszweck des Grundstücks anzugeben.

"Der Gemeinderat will das so" ist ein bißchen sehr dünn als Begründung.

3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39854x hilfreich)

quote:
"Der Gemeinderat will das so" ist ein bißchen sehr dünn als Begründung.

In Bayern würde das auf jeden Fall reichen.

In der Pfalz könnte es reichen ...





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Felicia Absahn
Status:
Schüler
(429 Beiträge, 318x hilfreich)

quote:
In Bayern würde das auf jeden Fall reichen.
In der Pfalz könnte es reichen ...


:)

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.113 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen