Verzug beim Neubau/Bauträger/Termingarantie

26. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
felixfelix
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verzug beim Neubau/Bauträger/Termingarantie

Guten Tag,

wir befinden uns am Anfang der Bauphase unseres Reihenhauses. Der Kaufvertrag mit dem Bauträger wurde bereits im Juli 2009 unterschrieben, damals wurde vom Vertrieb des Bauträgers (ein recht großes Unternehmen, mehrere Jahrzehnte am Markt) ein Baubeginn für Herbst 2009 in Aussucht gestellt (natürlich nur mündlich).
Bei den Vertragsverhandlungen bestanden wir auf die Aufnahme eines garantierten Fertigstellungstermins – dem wurde gewährt (damals wurde uns vermittelt, alles ginge recht zügig voran).
Ferner bestanden wir auf die Aufnahme eines uns mitzuteilenden Termins zur rechtzeitigen Kündigung der momentanen Mietwohnung - ebenfalls gewährt und in den Vertrag aufgenommen.
Wortwörtlich: "Der Verkäufer garantiert dem Käufer die Bezugsfertigkeit des Hauses bis zum 31.08.2010. Sollte die Übergabe erst später stattfinden, so trägt der Verkäufer bis zur Übergabe des Hauses die anfallenden Bereitstellungzinsen ab dem 01.09.2010."
Der Nachsatz über die Bereitstellungszinsen wurde ebenfalls auf unseren Wunsch aufgenommen - er entstand aus einem gewissen Sicherheitsverlangen unsererseits. Der Notar wies allerdings darauf hin, dass wir bei Verzug sowieso durchs BGB geschützt seien, die Klausel eigentlich unnötig wäre.

Dies ist auch genau Kern meiner Frage: Was beinhaltet dieser Schutz? Wann müssen wir wie aktiv werden?

Vielen Dank für Ihre Meinungen - mir wäre sehr geholfen, denn eine Fertigstellung zum genannten Termin scheint absolut unrealistisch.

Viele Grüße,
felixfelix

Nachtrag: Vertraglich ist, zugunsten des Bauträgers, geregelt, dass der Bauablauf sich durch Streik, höhere Gewalt, Schlechtwetter, behördliche Anordnung usw. unverschuldet verzögern kann. Wir haben erfahren, dass sich ein weitere Käufer kurzfristig noch für eine Unterkellerung entschied, was wohl ein erneutes Einreichen des Bauantrages nötig machte - kann das relevant für unseren Fall sein?

-- Editiert am 26.05.2010 11:54

Verbaut?

Verbaut?

Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten


Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen