Hallo,
letztes Jahr haben wir unseren Kleingarten verkauft.
Eine Sicherheitsleistung, falls versteckte Mängel entdeckt werden sollten, wurde einbehalten. Nun bekamen wir ein Brief in dem steht, dass versteckte Mängel entdeckt wurden und die Sicherheits-leistung nicht ausbezahlt wird. Der Garten ist von einem Sach- verständigen geschätzt worden, sowie auch die Hütte darauf. Er hatte nichts besonderes feststellen können. Es wurden auch eine Ordungsgemäße Abname und Übergabe gemacht. Bei keinem der Anlässe wurde etwas beanstandet. Die Mängel die in dem Schreiben angesprochen werden, sind wenn sie tatsächlich vorhanden sind aber für mich, nicht ersichtlich " VERSTECKTE MÄNGEL, da alle aussen an der Hütte währen und eigentlich auf dem ersten Blick zu erkennen.
Mussen wir den Abzug der Sicherheitsleistung hinnehmen?
WIE DEFINIERT DIE RECHTSSPRECHUNG, VERSTECKTE MÄNGEL???
Vielen Dank im voraus
A. Dahlke
Versteckte Mängel - was ist das?
21. Mai 2003
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Frage vom 21. Mai 2003 | 08:05
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Versteckte Mängel - was ist das?
Verbaut?
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#1
Antwort vom 31. Mai 2003 | 13:07
Von
Status: Bachelor (3431 Beiträge, 1949x hilfreich)
Normalerweise wird im Übereignungsvertrag die gesetzl. Sachmängelhaftung ausgeschlossen.
Der Käufer muss schon - in seinem eigenen Interesse - prüfen, ob er evtl. kaufpreismindernde Mängel entdecken kann, weil er i.d.R. die Sache SO kauft, wie sie 'steht und liegt'.
Nur für versteckte Mängel, die der Käufer VORSÄTZLICH (evtl. auch grob fahrlässig) verschwiegen hat, besteht ggfs. eine Haftung.
Letztendlich ist aber massgeblich, WAS in eurem Vertrag vereinbart worden war, d.h. welchen Zustand der Kaufsache bzw. welche Eigenschaften du/der Verkäufer gewährleistet hat.
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