Hallo Zusammen,
Ich muss leider etwas weiter Ausholen für eine eigentlich einfach Frage, deswegen danke ich bereits im Vorraus für die Geduld der Mitglieder hier.
Folgende Sachlage liegt vor: Bei einem Neubau einer Garage in Grundstücksnähe kam es zu einer möglich Verschmutzung/Beschädigung des Nachbar PKW. Leider gab es in der Vergangenheit bereits große Streitigkeiten zwischen mir und meinem Nachbarn womit eine gütliche Einigung vom Tisch ist. Noch hat mein Nachbar keine Ansprüche gestellt, dies ist aber nur eine Frage der Zeit, da ich bereits wegen anderer "Vergehen" auf Schadensersatz oder ähnliches verklagt wurde. Weiterhin ist mein Nachbar bekannt als Querulant der wirklich aus jeder Mücke einen Elefanten macht und direkt Schadensersatz fordert. Konkrete Details würden den Rahmen sprengen.
Ich will mich auch keinesfalls davor drücken bei wirklich entstandenem Schaden eine Entschädigung zu zahlen, allerdings frage ich mich ob mein Nachbar eine Teilschuld trägt. Er parkte nämlich absichtlich sein PKW direkt neben meine Baustelle um so die chance zu erhöhen, das ich sein Fahrzeug in irgendeinerweise beeinträchtige. Ich sage Absichtlich, weil dies bereits öfters vorgekommen ist. Ich und andere Nachbarn haben schon mehrmals beobachten können wie mein Nachbar um 23 Uhr Abends seine Fahrzeuge so nah wie möglich an meiner Baustelle geparkt hat um diese irgendwie zu behindern. Bisher konnte ich zum Glück jeglichen Schaden vermeiden. Nun ist es allerdings im Zuge der letzten Maßnahme dazugekommen das einige Spritzer Beton auf sein PKW gefallen sind.
Mir ist natürlich bewusst das mein Nachbar sein PKW auf seinem Grundstück abstellen kann wo er will. Ist es allerdings nicht als Vorsatz zu sehen wenn er sein Auto direkt neben meiner Baustelle abstellt, obwohl es genug "sichere" Parkplätze auf seinem Grundstück gibt? Ist es nicht zumutbar von meinem Nachbar zu verlangen sein PKW woanders auf seinem Grundstück zu parken um einen möglichen Schaden zu vermeiden?
Entschuldigung für den langen Text aber dieser Nachbarschaftsstreit nimmt mich ziemlich mit und ich habe Angst vor einem jahrelangem Rechtsstreit aufgrund einer Lapalie. Zumal es sich hier wirklich nicht um Schaden handelt, da Betonstaub vermischt mit Regenwasser nicht wirklich Lack oder Glass angreift. Den Besuch bei einer Waschstraße bezahle ich gerne. Eine Komplettneulackierung + Gutachten eher nicht.
Meine Haftpflicht habe ich bereits vorsorglich informiert, die hat sich bisher aber noch nicht gemeldet.
Kurz zusammengefasst will ich wissen was auf mich zukommen kann wenn ich während einer Baumaßnahme das Nachbarauto verschmutze, das zu nah an der Baustelle geparkt wurde.
Vorab Danke für alle Antworten.
Verschmutzung/Beschädigung des Nachbarbarautos durch eigene Baustelle
6. Oktober 2017
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Frage vom 6. Oktober 2017 | 20:40
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 6x hilfreich)
Verschmutzung/Beschädigung des Nachbarbarautos durch eigene Baustelle
Verbaut?
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#1
Antwort vom 6. Oktober 2017 | 20:50
Von
Status: Unbeschreiblich (119547 Beiträge, 39739x hilfreich)
ZitatKurz zusammengefasst will ich wissen was auf mich zukommen kann wenn ich während einer Baumaßnahme das Nachbarauto verschmutze, das zu nah an der Baustelle geparkt wurde. :
Zivilrechtlich: Leistung von Schadenersatz
Strafrechtlich: Verurteilung wegen Sachbeschädigung
#2
Antwort vom 6. Oktober 2017 | 20:55
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 6x hilfreich)
Zitat:
Strafrechtlich: Verurteilung wegen Sachbeschädigung
Naja das fällt schonmal weg. Polizisten die den "Schaden" vor Ort aufnemmen sollten, taten dies nicht mit der Begründung, dass offensichtlich keine Straftat vorliegt und die Verschmutzung nicht fahrlässig oder mutwillig herbeigeführt wurde.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 24. Oktober 2017 | 12:45
Von
Status: Beginner (54 Beiträge, 17x hilfreich)
Er kann auf seinem Grundstück parken, wo er will.
Wenn Du so arbeitest, daß Dreck/Beton/Flüssigkeiten auf das NGS fliegen, musst Du abdecken/abschranken.
Wenn das Auto nicht dort gestanden hätte, wäre der beton ja auf die hochwertigen Pflastersteine gespritzt !
Dies gilt zu vermeiden.
Anders sieht aus, wenn Du auf deiner Baustelle Randsteine mit der Flex schneidest.
Wenn Du ein paar Meter Platz läßt und etwas Staub trotzdem rüberweht, muss er es hinnehmen.
Wenn es aber augenscheinlich absehbar ist, daß sein Fahrzeug danach weiß ist, kannst Du die Fahrzeugwäsche bezahlen.
#4
Antwort vom 24. Oktober 2017 | 13:21
Von
Status: Weiser (16928 Beiträge, 5885x hilfreich)
Nein, denn dazu fehlt es am Vorsatz.ZitatStrafrechtlich: Verurteilung wegen Sachbeschädigung :
Im Prinzip ja, das kann er. Wenn aber absehbar ist, dass es zu solchen Vorfällen, wie hier geschildert, kommen könnte, dann nimmt er, durch seine Parkweise, eine eventuelle Beschädigung seines Wagens billigend in Kauf. Es könnte ihm daher durchaus eine Mitschuld angerechnet werden.ZitatEr kann auf seinem Grundstück parken, wo er will. :
#5
Antwort vom 24. Oktober 2017 | 14:32
Von
Status: Senior-Partner (6267 Beiträge, 1498x hilfreich)
Zitat:ZitatKurz zusammengefasst will ich wissen was auf mich zukommen kann wenn ich während einer Baumaßnahme das Nachbarauto verschmutze, das zu nah an der Baustelle geparkt wurde. :
Zivilrechtlich: Leistung von Schadenersatz
Strafrechtlich: Verurteilung wegen Sachbeschädigung
Sachbeschädigung als Straftat setzt Vorsatz voraus. Die Verschmutzung müsste also absichtlich herbeigeführt worden sein.
#6
Antwort vom 24. Oktober 2017 | 14:35
Von
Status: Senior-Partner (6267 Beiträge, 1498x hilfreich)
Zitat:Zitat:
Strafrechtlich: Verurteilung wegen Sachbeschädigung
Naja das fällt schonmal weg. Polizisten die den "Schaden" vor Ort aufnemmen sollten, taten dies nicht mit der Begründung, dass offensichtlich keine Straftat vorliegt und die Verschmutzung nicht fahrlässig oder mutwillig herbeigeführt wurde.
Es gibt keinen Straftatbestand "fahrlässige Sachbeschädigung".
Es ist grundsätzlich immer nur vorsätzliches Handeln strafbar, bei allen Straftaten - es sei denn, es wäre ausdrücklich auch eine Strafbarkeit bei fahrlässigem Handeln im Gesetz festgelegt.
§ 15 StGB Vorsätzliches und fahrlässiges Handeln
Strafbar ist nur vorsätzliches Handeln, wenn nicht das Gesetz fahrlässiges Handeln ausdrücklich mit Strafe bedroht.
§ 303StGB Sachbeschädigung
(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.
(3) Der Versuch ist strafbar.
#7
Antwort vom 24. Oktober 2017 | 15:02
Von
Status: Lehrling (1613 Beiträge, 610x hilfreich)
Zitatallerdings frage ich mich ob mein Nachbar eine Teilschuld trägt. :
Das prüft die Bauherrenhaftpflicht. Vorgang dorthin geben.
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