Vermesserkosten bei Grundstückskauf

31. Mai 2006 Thema abonnieren
 Von 
Hopkins
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermesserkosten bei Grundstückskauf

Hallo!
Vorab schonmal vielen Dank für hilfreiche Antworten.

Ich habe folgendes Problem:

Ich möchte ein Grundstück von der Stadt kaufen. Laut Ausschreibung gibt es einen Kaufpreis + einem Aufschlag für die Erschließung.
Auf der Mitteilung der Stadt, dass das Grundstück an mich vergeben wird, werden zusätzlich nochmal über 1000€ für den Vermesser berechnet.

Ist das rein rechtlich erlaubt, da bisher von den Vermesserkosten nie die Rede war. Besteht mein Recht als Käufer nicht auf einem Bruttopreis: Hier ist es doch der Kaufpreis + Aufschlag! Darf dann zusätzlich noch der Vermesser berechnet werden.
Nochmal vielen Dank

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Zu deiner direkten Frage kann ich nicht konkret antworten (allerdings gehe ich doch davon aus, dass du diese Kosten nicht zahlen must, denn schließlich kann doch nur ein direkt abgrenztes und per Flurkarte angegebenes Grundstück verkauft werden).

Aber ich würde darauf achten, was tatsächlich in den Erschließungskosten mit drinnen ist. Z.B. Anliegerbeitrag Straße, Bürgersteig, bis wohin werden die Leitungen (Strom, Wasser) verlegt - Grundstücksgrenze, bis ans "Haus"?.
Auch solltest du versuchen heraus zu bekommen, was du später jährlich an Grundsteuer zahlen must. Bei Neubaugebieten kann das manchmal bis zu 2 Jahren dauern, dass du die Mitteilung über die Höhe bekommst und dann must du auch rückwirkend zahlen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 906x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cobold64
Status:
Lehrling
(1051 Beiträge, 832x hilfreich)

Es ist nicht so ungewöhnlich, dass unvermessene Teilflächen verkauft werden. Ihr solltet Euch aber vorher informieren, wo die Grenzen des Grundstücks verlaufen werden. Nicht, dass nachher das böse Erwachen kommt, weil das Grundstück plötzlich viel kürzer oder schmaler ist, als angenommen.
Ob Ihr die Kosten tragen müsst, geht aus Eurem Kaufvertrag hervor, in dem stehen müsste, ob Ihr die Fläche vermessen oder unvermessen kauft. Im ersten Fall würde ich auch davon ausgehen, dass die Vermesserkosten in dem vereinbarten Preis enthalten sind.

1x Hilfreiche Antwort

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