Verkauf Eigentumswohnung - Steuern

17. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
frador04
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkauf Eigentumswohnung - Steuern

Sind nach dem Verkauf einer ETW von dem Erlös Steuern zu zahlen, wenn ja nach welcher Zeit? Vielen Dank im voraus

-----------------
" "

-- Editiert von frador04 am 17.10.2004 19:04:04

Verbaut?

Verbaut?

Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Ich glaube die Frist ist 10 Jahre. Ganz sicher bin ich nicht, da die Regierung hier Änderung plant/plante. Eventuell beim zuständigen Finanzamt anrufen, die wissen es genau. Und können sicher die Frage beantworten, was ist, falls man mit Wertverlust verkauft. Es könnte ja auch davon abhängen, ob Sie die Belastungen steuerlich absetzen konnten.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47587 Beiträge, 16824x hilfreich)

Wenn die Wohnung von Dir selbst bewohnt wurde, dann fallen keine Steuern an.

Wenn die Wohnung vermietet wurde, dann fallen auf den gewinn Steuern an, wenn sie weniger als 10 Jahre nach dem Kauf wieder verkauft wird.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.655 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen