Verjährungsfrist für hausgeldzahlung?

8. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
genervtvommieter
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 60x hilfreich)
Verjährungsfrist für hausgeldzahlung?

Hallo,
hab folgenden Fall,
der Hausverwalter hat was illegales gemacht und wurde festgenommen,bei Verwaltungsübernahme fiel auf, dass ein Miteigentümer dem eine Wohnung gehört ( seit 1995 ) noch nie Hausgeld gezahlt hat und auch nie vom Verwalter angemahnt bzw. mit Mahnbescheid angeschrieben worden ist, kann man das gesammte rückständige Hausgeld einklagen oder gibt es auch hier Verjährungsfristen?
Die Abrechnungen wurden auf den Eigentümerversammlungen immer angenommen und dem Verwalter auch immer Entlastung erteilt!
Kann man da überhaupt noch was machen um an die rückständigen Beträge zu kommen?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

Hier eine aussührliche Behandlung des
umstrittenen Themas Entlastung.

http://www.ragreiner.de/publikationen/verwalterentlastung.htm

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#2
 Von 
genervtvommieter
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 60x hilfreich)

Den Bericht hab ich gelesen, dass dürfte wohl heissen, dass durch die Entlastung dem Hausverwalter für die verschlampten Mahnungen keine Schadenersatzpflicht trifft!
Sind denn die Forderungen gegenüber dem Miteigentümer nun verjährt? Oder kann man bei ihm was holen? Oder sind die Forderungen generell für alle Jahre in denen dem Verwalter die Entlastung zugesprochen wurde futsch?
Bin ein wenig verwirrt!

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#3
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Also die Forderungen sind nicht komplett verloren, mind. die letzten 3 Jahre denke ich, können noch von dem Eigentümer gefordert werden. Aber ihr braucht doch jetzt eh einen neuen Verwalter, der müßte doch die Antwort kennen (ist dann seine kleine Einstiegsaufgabe;).

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