Hallo,
meine Frau und ich sind die Bauherren. Wir schlossen mit einer Firma einen Bauvertrag über den Bau eines Einfamlienhauses, mit Ausnahme der üblichen Eigenleistungen (Malerarbeiten, usw.).
Der Bauvertrag richtet sich nach VOB - mit Ausnahme der Verjährungsfristen (BGB - 5 Jahre). Diese Frist ist im Frühjahr 2007 abgelaufen.
Nun stellt sich folgendes Problem: Aufgrund einer Kontrolle der Tiefbauverwaltung (die haben zuviel Frischwasser in der Kläranlage ...) wurden im Baugebiet die Dränageanschlüsse kontrolliert. Bei uns (wie bei vielen anderen) wurde festgestellt, dass die Dränage nicht an den Frisch(Regenwasser)kanal, sondern an den Abwasserkanal angeschlossen wurde. Bei einem Anschluss der Dränage an den Frisch(Regen)wasserkanal, hätte man einen Dränschacht anlegen müssen und von diesem Dränschacht hätte das Wasser in den Kanal "hochgepumpt" werden müssen. Der Anschluss an den Abwassekanal war also (aufgrund der Tiefe des Abwasserkanals einfacher und billiger). Dies widerspricht aber laut der Stadtverwaltung der DIN "soundso".
Im Bauvertrag steht aber, dass die anerkannten Regeln der Technik gelten.
Nun meine Frage: Welche Möglichekeiten habe ich gegen die Baufirma vorzugehen - trotz Ablauf der Verjährung? (ist dass Arglist - die müssen dass doch wissen, wenn ein Kanaltrennsystem vorhanden ist - den Überlauf meiner Zisterne haben sie ja auch an den Regenwasserkanal angeschlossen). Bei Arglist wären es dann ja noch 3 Jahre ab jetzt, oder?
Danke und Grüße
Thomas
-----------------
"Schmidus"
Verjährungsfrist abgelaufen
19. Oktober 2007
Thema abonnieren
Frage vom 19. Oktober 2007 | 22:08
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verjährungsfrist abgelaufen
Verbaut?
Verbaut?
Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 23. Oktober 2007 | 12:48
Von
Status: Richter (8410 Beiträge, 3772x hilfreich)
Also bei den möglichen Folgekosten für euch, würde ich zumindest ein Beratungsgespräch bei einem Fachanwalt suchen.
Und jetzt?
Schon
267.637
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
5 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten