Hallo,
habe im Mai 2000 eine Umschreibung eines Hauses durchführen lassen.
Nun habe ich Ende 2003 einen Brief vom Gerichtsvollzieher erhalten der die Kosten dafür eintreiben will. Ob dies nun schon von mir erledigt wurde kann ich nicht genau sagen, da ich z.Zt. meine entsprechenden Kontoauszüge nicht finde.
Angenommen ich bin dieser Zahlungspflicht noch nicht nachgekommen, wann verjährt deren Anspruch darauf?
Bitte um schnelle Hilfe.
Danke
Verjährung bei Kosten Grundbuchamt
8. Januar 2004
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Frage vom 8. Januar 2004 | 08:37
Von
Status: Beginner (59 Beiträge, 14x hilfreich)
Verjährung bei Kosten Grundbuchamt
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