Verjährung Kaufpreisforderung Grundstückskauf

19. Februar 2014 Thema abonnieren
 Von 
vibsi
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Verjährung Kaufpreisforderung Grundstückskauf

Im Jahr 2008 haben wir von der Gemeinde ein Grundstück gekauft, das allerdings zu diesem Zeitpunkt noch nicht vermessen war. Auf diesen ersten Kauf folgten dann insgesamt drei weitere Urkunden, die letzte davon am 25.08.2011, in der der Kauf eines angrenzenden Grundstücksstreifen verbrieft wird. Den Kaufpreis dafür hatte die Gemeinde allerdings bisher nie eingefordert. Im Grundbuch sind wir inzwischen als Eigentümer eingetragen. Die Differenz haben sie erst jetzt festgestellt als wir das Grundstück wegen eines nicht erfüllten Bauzwangs an die Gemeinde zurückgegeben haben. Deshalb unsere Frage: Wann verjährt die Forderung aus dem Kauf des letzten Teilstücks?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16510 Beiträge, 9299x hilfreich)

Verjährung tritt erst nach 10 Jahren ein.

Nach § 196 BGB verjähren Ansprüche auf Übertragung des Eigentums an einem Grundstück sowie auf Begründung, Übertragung oder Aufhebung eines Rechts an einem Grundstück oder auf Änderung des Inhalts eines solchen Rechts sowie die Ansprüche auf die Gegenleistung in zehn Jahren.
Damit verjähren Kaufpreisansprüche aus einem Grundstückskaufvertrag ebenfalls in zehn Jahren.


geklaut von
http://www.kanzlei-fuer-privatrecht.de/ra-meier-greve/verjaehrung-ansprueche-rechte-vertrag/

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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

-- Editiert drkabo am 20.02.2014 09:59

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