Veränderung Dachform /Baugenehmigung?

24. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
v70
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)
Veränderung Dachform /Baugenehmigung?

Hallo,
benötige ich einen Bauantrag/Baugenehmigung in Hessen, wenn ich statt einem Flachdach auf der Garage ein weitmöglichst neigungsarmes Satteldach mit geringstmöglicher Firsthöhe aufsetzen will?
Grenzabstände oder ähnliches werden nicht verletzt. Statisch ist es natürlich etwas anderes.
Gruß und Danke

-----------------
"alle menschen dind schlau. die einen vorher, die anderen hinterher."

Verbaut?

Verbaut?

Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Frau Helga
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 74x hilfreich)

Kann dir hier keiner beantworten.

Liegt am B-Plan.

Frag doch einfach bei deinem zuständigen Bauamt nach. Kostet nichts, ausser ein Telefongespräch.
Und die sind meistens sehr nett, und helfen dir.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.638 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen