Übergang von Besitz, Nutzungen und Lasten bei Nachzahlung

10. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
amz461567-26
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
Übergang von Besitz, Nutzungen und Lasten bei Nachzahlung

Soweit ich den unteren Text verstehe, bedeutet dies doch, dass alle Kosten direkt an mich übergehen mit der Zahlung des vollen Kaufpreises und der dadurch entstehenden Besitzübergabe. Auch im Kaufvertrag steht, dass die Übergabe des Kaufobjekts einen Tag nach vollständiger Hinterlegung des Kaufpreises auf Notaranderkonto erfolgt und dann Gefahr, Nutzungen und Lasten auf den Käufer übergehen.

Der Kaufpreis wurde nun in zwei Teilen geleistet, der im Kaufvertrag genannte Kaufpreis wurde sofort geleistet und aufgrund einer Nachvermesseung und eines festgelegten Quadratmeterpreises im Kaufvertrag erfolgte dann noch ein Jahr später eine Nachzahlung, nach der auch erst der Grundbucheintrag und die Eigentumsumschreibung vom Amtsgericht Schöneberg erfolgten.

Nun meine Frage, ab wann genau wäre dann der Übergang von Besitz, Nutzungen und Lasten? Also ab wann haben ich Kosten wie Strassenreinigung und ähnliches zu tragen?

Zitat:
Übergang von Besitz, Nutzungen und Lasten
Im Kaufvertrag wird genau vereinbart, wann der Verkäufer die Immobilie an den Käufer zu übergeben hat. Es wird normalerweise geregelt, dass mit der Übergabe des Besitzes auch Nutzen und Lasten auf den Käufer übergehen. Der Tag der Besitzübergabe ist daher der Abrechnungsstichtag zwischen Verkäufer und Käufer (Tag des wirtschaftlichen Übergangs).

In der Regel ist im Kaufvertrag bestimmt, dass die Besitzübergabe erst nach der Kaufpreiszahlung stattfindet. Auf diese Weise wird der Verkäufer dagegen abgesichert, dass der Käufer die Immobilie schon bewohnt, aber nicht bezahlen kann.

Verbaut?

Verbaut?

Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
nonjura
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 35x hilfreich)

So wie im eigenen Kaufvertrag vereinbart.

Da noch eine Vermessung erforderlich war: vermutlich mit Zahlung des ersten (größeren) Teilbetrages, da die Auflassung sowie Höhe des 2. Teilbetrag an die Messung und eine mögliche Verrechnung geknüpft war.
Straßenreinigung, Grundsteuer gehören zu den Lasten. Diese Frage beantwortet aber auch gerne der Notar, der den gesamten Vertrag kennt.

Signatur:

Das ist kein juristischer Rat. Ich gebe nur meine Erfahrung weiter.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.756 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen