Soweit ich den unteren Text verstehe, bedeutet dies doch, dass alle Kosten direkt an mich übergehen mit der Zahlung des vollen Kaufpreises und der dadurch entstehenden Besitzübergabe. Auch im Kaufvertrag steht, dass die Übergabe des Kaufobjekts einen Tag nach vollständiger Hinterlegung des Kaufpreises auf Notaranderkonto erfolgt und dann Gefahr, Nutzungen und Lasten auf den Käufer übergehen.
Der Kaufpreis wurde nun in zwei Teilen geleistet, der im Kaufvertrag genannte Kaufpreis wurde sofort geleistet und aufgrund einer Nachvermesseung und eines festgelegten Quadratmeterpreises im Kaufvertrag erfolgte dann noch ein Jahr später eine Nachzahlung, nach der auch erst der Grundbucheintrag und die Eigentumsumschreibung vom Amtsgericht Schöneberg erfolgten.
Nun meine Frage, ab wann genau wäre dann der Übergang von Besitz, Nutzungen und Lasten? Also ab wann haben ich Kosten wie Strassenreinigung und ähnliches zu tragen?
Zitat:Übergang von Besitz, Nutzungen und Lasten
Im Kaufvertrag wird genau vereinbart, wann der Verkäufer die Immobilie an den Käufer zu übergeben hat. Es wird normalerweise geregelt, dass mit der Übergabe des Besitzes auch Nutzen und Lasten auf den Käufer übergehen. Der Tag der Besitzübergabe ist daher der Abrechnungsstichtag zwischen Verkäufer und Käufer (Tag des wirtschaftlichen Übergangs).
In der Regel ist im Kaufvertrag bestimmt, dass die Besitzübergabe erst nach der Kaufpreiszahlung stattfindet. Auf diese Weise wird der Verkäufer dagegen abgesichert, dass der Käufer die Immobilie schon bewohnt, aber nicht bezahlen kann.