Übergagezeitpunkt Verkauf Eigentumswohnungen

5. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Helmchen
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 7x hilfreich)
Übergagezeitpunkt Verkauf Eigentumswohnungen

Ich verkaufe meine beiden (vermieteten) Eigentumswohnungen in der nächsten Woche. Meine Mieter werden am 15.03.2007 ausziehen und ich werde die Küche ausbauen und die Wohnungen am 01.04.2008 an den Käufer besenrein übergeben (Miet- und Lastenfrei, Grundschulden vorhanden.

Nun erhielt ich den Entwurf. Darin steht das der Übergang Nutzen und Lasten nach Kaufpreiszahlungen erfolgt. Ich möchte jedoch die Wohnungen erst am 01.04.2008 übergeben und nicht bereits mit Kaufpreiszahlung.

Wie müsste die vertragliche Vereinbarung lauten (ich werde auch nochmals den Notar fragen), damit die Übergabe am 01.04.2008 erfolgen kann?


-- Editiert von Helmchen am 05.01.2008 16:47:27

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Wenn ich das richtig verstanden habe, gibt es noch gar keinen notariellen Kaufvertrag?
Dann kann in dem Vertrag stehen, was will.

Ich würde jedenfalls den Kaufpreis nicht zahlen, bevor ich die Wohnung bekomme und nutzen kann.
Am sinnvollsten wäre also, der Kaufpreis muss bis zum 31.3.8 gezahlt werden und der Übergang Kosten/Lasten ist dann am 1.4.8 (an die Verzugszinsen denken, falls der Kaufpreis nicht rechtzeitig eingeht.
Mit dem Ausbau der Küche wäre ich vorsichtig, denn wenn sie fest an die Wand montiert ist, könnte es sein, dass der Käufer sich darauf beruft, dass er sie mitgekauft hat. Das würde ich auf jeden Fall in dem Kaufvertrag aufnehmen.

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#2
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2026x hilfreich)

...ich würde jedenfalls den Kaufpreis nicht zahlen, bevor ich die Wohnung bekomme und nutzen kann.


Der Verkäufer will aber nicht riskieren, dass der Käufer die Wohnung besetzt, ohne den Kaufpreis zu leisten.

Der Käufer hinterlegt den Kaufpreis bei dem Notar. Sobald der Notar dem Verkäufer den Kaufpreiseingang bestätigt, erfolgt die Übergabe, anschließend wird der Kaufpreis an den Verkäufer herausgekehrt.

Eine noch spätere Übergabe nach Kaufpreiszahlung kann man ggf. über Zins-/Nutzungsentschädigung oder andere Ausgleichsart verhandeln.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Icecycle, wir meinen dasselbe, nämlich die Klausel im Kaufvertrag wann bei welcher Aktion was passiert.
Also Kaufpreis gezahlt, Eigentum wird übertragen - und damit (also mit dem Vertrag) wird auch geregelt, wer ab wann die Wohnung nutzen kann.
Die Kosten und Lasten sind ja eine ganz andere Seite.

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#4
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3879 Beiträge, 2381x hilfreich)

Vereinbart doch im KV einfach und verbindlich als Fälligkeit des Kaufpreises den 31.03.08 und den Übergabetermin 01.04.08, jedoch nicht vor Kaufpreiszahlung sowie entsprechende Verzugszinsen bei verspäteter Kaufpreiszahlung.

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#5
 Von 
Helmchen
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 7x hilfreich)

Ich werde morgen, bei Vertragsabschluss, die Vereinbarung
"Vereinbart doch im KV einfach und verbindlich als Fälligkeit des Kaufpreises den 31.03.08 und den Übergabetermin 01.04.08, jedoch nicht vor Kaufpreiszahlung sowie entsprechende Verzugszinsen bei verspäteter Kaufpreiszahlung." mit reinnehmen lassen vom Notar. Ist für jede Seite das Beste.

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