Hallo
wir haben ein haus verkauft und ein gemeinsam mit dem Käufer unterzeichnetes Übergabeprotokoll gemacht. Nun fordert er Sachen ein, (2 Wochen nach Einzug), die es a) bereits bei der Besichtigung nicht gegeben hat, b) nicht im Kaufvertrag drinstehen z.B. Spiegel und Gardinenstangen und c) angeblich defekt sind wie z.B. die Heizung, die bei uns aber noch vollständig bis zum Tag der Übergabe funktionierte. Können wir uns "zurücklehnen" und warten oder müssen wir was machen? Das Übergabeprotokoll hat alle Räume für in Ordnung befunden. Alles weitere wollte man am Übergabetag nicht testen bzw. sich erklären lassen
Übergabeprotokoll/Hausverkauf
4. Oktober 2004
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Frage vom 4. Oktober 2004 | 09:53
Von
Status: Frischling (24 Beiträge, 3x hilfreich)
Übergabeprotokoll/Hausverkauf
Verbaut?
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#1
Antwort vom 4. Oktober 2004 | 13:44
Von
Status: Beginner (91 Beiträge, 56x hilfreich)
Hallo,
meiner Meinung nach sind in fast allen Notarverträgen Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
Ihr müßt mal im Vertrag nachlesen.
Selbst in diesem Forum habe ich gelernt, daß ich Mängel hinnehmen muß, wenn ich diese bei der Hausbesichtigung nicht entdeckt habe.
Viele Grüße
Und jetzt?
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