Hallo,
folgende Situation:
Im Jahre 2001 wurde mit Einverständnis des Nachbarn eine Terrasse und der Wohnungseingang auf das Nachbargrundstück gebaut (insg. ca. 45m²). Es wurde darüber auch ein laienhafter Kaufvertrag für das Stück Land abgeschlossen,eine grundbuchtechnische Eintragung und Neuvermessung erfolgte jedoch nicht.
Vor einigen Jahren wechselte der Besitzer des Nachbargrundstücks, die Nutzung erfolgte im gegenseitigen Einvernehmen wie gewohnt. Jetzt möchte ich mein Grundstück verkaufen, woraufhin der Nachbar den sofortigen Rückbau verlangt. Eine Übergangslösung konnte nicht gefunden werden. Der Rückbau würde den Wert meines Grundstücks erheblich mindern, auch wäre kein Zugang zu der Wohnung mehr möglich.
Jetzt meine Frage: Kann der Nachbar den sofortigen Rückbau verlangen, obwohl er den Zustand jahrelang akzeptiert hat? Hat der geplante Verkauf hier irgendeinen Einfluss? Ich würde natürlich so eine Art Entschädigung akzeptieren. Eine gütliche Einigung ist nicht möglich.
Überbau auf Nachbargrundstück
Verbaut?
Verbaut?
quote:
Es wurde darüber auch ein laienhafter Kaufvertrag für das Stück Land abgeschlossen,eine grundbuchtechnische Eintragung und Neuvermessung erfolgte jedoch nicht.
ist denn damals Geld geflossen?
Grundsätzlich hast Du Dich damit in eine doofe Situation gebracht, dem Nachbarn gehört grundbuchrechtlich sein Grundstück und er kann Beseitigung der Störung seines Grundstücks fordern.
Ich würde Dein Grundstück aber in der Situation auch nicht kaufen, wenn Dein Haus "zur Hälfte" auf Nachbars Boden steht...
-----------------
""
Edith fragt noch nach der Baugenehmigung; wurde das damals ordentlich genehmigt, dass Du einen Eingang hast, den Du eigentlich nicht nutzen kannst?
-- Editiert little-beagle am 26.09.2013 11:08
Meiner Meinung nach nein.
Grund:
1: Es herrscht ein Kaufvertrag für das Land. Ein Grundbuchgeintrag war dafür nicht zwingend notwendig - von Interesse, denn da es jahrelang vom Vorbesitzer UND vom aktuellen Besitzer so 'geduldet' wurde, ergibt sich daraus
2: Durch die jahrelange Duldung kann man davon ausgehen, dass der Grundbesitzer auf der anderen Seite den Bau so hingenommen hat & damit einverstanden ist. Ein Rückbau hätte er sofort verlangen müssen.
-----------------
""
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Hallo,
ja damals ist Geld geflossen, den Kaufvertrag schloss damals noch mein Vater ab, ich habe das Grundstück erst später übernommen.
Derjenige der mein Grundstück kaufen will, ist sich des Überbaus bewusst und möchte es trotzdem kaufen, jedoch kann/möchte er den Überbau erst in 3-4 Jahren rückbauen und hat daher solange auf eine weitere Akzeptanz des Nachbarn gehofft.
In Internetrecherchen kam ich auch zu dem Schluss, das der Nachbar es weiterhin akzeptieren muss,weil er es jahrelang hingenommen hat und selbst sein Grundstück mit dem bereits existierenden Überbau erworben hat.
Meine Frage ist eher ob diese Rechtslage jetzt auch für den potentiellen Käufer meiner Immobilie greift.
-----------------
""
Wenn durch den Rückbau Bausubstanz zerstört wird, muß der
Überbau geduldet werden. Allerdings steht dem Nachbarn eine Überbaurente zu.
-----------------
""
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
17 Antworten
-
14 Antworten
-
3 Antworten
-
3 Antworten
-
3 Antworten