Hallo.
Bei uns ist folgendes in den nästen Jahren geplant:
Eine Tongrube will in der nästen Zeit den am Dorf anliegenden Wald abholzen um die Tongrube zu erweitern. Darüber hinaus soll die Tongrube bis 150m ans Dorf grenzen. Ist dies überhaupt rechtens..? (In dem Wald nisten laut einem Pächter Uhus) Vor ca. 50 Jahren wurden die Grundstücke um das Dorf von einer anderen Grube erworben, die hat allesdings Konkurs gemacht und wurde von einer größeren aufgekauft. Angeblich gibt es von damals Verträge die es ermöglichen so nah ans Dorf zu kommen.....?? Nach erbitten um einsicht der Verträge kam bisher keine Antwort.
Ich habe im Neubaugebiet 2 Baugrundstücke die wenn dort ca 150m entfernt ein Loch gebuddelt wird, ihren Wert verlieren werden...
Gibt es dort eine möglichkeit auf entschädigung..?
Tongrube rückt zu dicht ans Dorf.
2. Januar 2006
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Frage vom 2. Januar 2006 | 09:47
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Tongrube rückt zu dicht ans Dorf.
Verbaut?
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#1
Antwort vom 2. Januar 2006 | 11:41
Von
Status: Schlichter (7944 Beiträge, 2927x hilfreich)
Ich würde mich an den NaBu wenden, der am ehesten sagen kann, bei welchen Tieren ein "Bauverbot" ausgesprochen werden könnte. Der ist auf jeden Fall kompetent, wenn es um Rechtsstreitigkeiten geht.
Mit Entschädigung sieht es dann schlecht aus, wenn man aufgrund von Flurkarten, Bebauungsplänen hätte ersehen können, das der Bereich zum Erweiterungsgebiet des Gewerbebetriebes gehört. Da geht es ja auch um Arbeitsplätze und Gewerbesteuer, die Gemeinde könnte also mauern.
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