Terror von der Stadt

23. April 2004 Thema abonnieren
 Von 
TomWalter
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 1x hilfreich)
Terror von der Stadt

Hallo,
wir haben folgendes Problem: Seid wir uns ein Haus in Görlitz (von der Stadt) gekauft haben, scheint die Stadt uns als potentielle Gelquelle anzusehen; andauernd gibts Rechnungen, weil irgendein Ordnungsamt-Mitarbeiter Hundekot vor unserem Haus entdeckt haben will (Gemeindesatzung: 30 ¤), dann saß mal eine Taube auf der Dachrinne und wollte sich wohl ein Nest bauen (Bundesseuchengesetz, 30¤), nun soll mal im Januar (der Brief kam gestern an) um 7h früh noch Schnee am Gehsteig gewesen sein (Gemeindesatzung: 30¤). In wirklichkeit ist immer alles TipTop, jemand Schippt, kehrt und kuckt auch so nach dem Rechten. Klar brauchen die Geld, aber daß ist blanker Terror!

Wie können wir und dagegen wehren?

Danke!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47459 Beiträge, 16802x hilfreich)

Letztendlich hilft wohl nur, das man das Ganze einmal vor Gericht austrägt.

Ich würde also Einspruch einlegen, den Vorwurf bestreiten und nicht bezahlen.

Ich würde dahinter aber eher einen Nachbarn vermuten, als das Ansinnen, die Stadtkasse zu füllen.

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#2
 Von 
Maggy aus NRW
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 42x hilfreich)

Ups.. Ich habe schon mit der Gedanke gespielt mir einen Haus oder eine Wohnung in Görlitz zu kaufen. Aber wenn die dort so mit den Menschen umgehen suche ich mir was woanders.

Jetzt verstehe ich warum dort so viele Wohnungen frei sind ;)
Gruß

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#3
 Von 
TomWalter
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 1x hilfreich)

Naja, vielleicht lieber woanders... im Nachhinein.

Inzwischen hat uns das Ordnungsamt letzte Woche, 5 Monate und 2 Wochen nach der "Tat" (und 2 Wochen vor Verjährung) einen weiteren Bußgeldbescheid für "nochmal zu spät Schnee geräumt" geschickt. Zeuge der Tat: die Sachbearbeiterin selbst.

Hat noch jemand eine Lösung für uns?

PS: Die Grundsteuer spricht leider auch gegen die Stadt, Hebesatz 450% (sonst im Osten üblich ca. 250%), außerdem wird der frühere statt dem aktuellen Verkehrswert genommen, dh. bei Vermietung ist am Ende schon rund 1/3 weg allein für die Grundsteuer.

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#4
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

jo Widerspruch einlegen, sag ich auch und erstmal nicht zahlen.

Wenn es in der Gemeindesatzung so steht wird man zahlen müssen, allerdings nur wenn die Vorrausetzungen auch vorliegen. Sie müßten beim Widerspruch das Gegenteil beweisen.

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