Guten Tag,
Wir haben gerade ein Haus neugebaut und im April bezogen.
Wir haben nun eine Terrasse ans Haus gebaut, die bis an eine Grundstücksgrenze reicht.
An dieser Seite führt nur ein Weg an unserem Grundstück entlang, der zu einem Nutzgrundstück mit Weihern führt.
Nach dem Weg ist Wald, der Gemeindegebiet ist.
Der Weg zu dem Weihergrundstück gehört dem Besitzer des Grundstücks.
Dieser hat uns jetzt gesagt, dass unsere Terrasse an seinem Grundstück grenzt und wir sie zurückbauen müssen um einen Abstand von 2 Metern zu gewährleisten.
Ist das zulässig?
Es handelt sich nur um einen Weg der nicht täglich befahren wird.
Vielen Dank für die Hilfe.
Terrasse und Grundstücksgrenze
8. September 2018
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Frage vom 8. September 2018 | 12:34
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Terrasse und Grundstücksgrenze
Verbaut?
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#1
Antwort vom 8. September 2018 | 16:21
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2999x hilfreich)
ZitatIst das zulässig? :
Dass er es euch gesagt hat, ja.
Ob die Aussage aber stimmt kann man ohne Kenntnis der örtlichen Vorschriften* die nicht bundeseinheitlich sind, nicht beurteilen.
Fragt ihn nach der Rechtsgrundlage, auf die er seine Meinung stützt.
Ich kenne sowas nicht, kenne aber auch nicht alle Regelungen bundesweit.
(Was steht in dem genehmigten Bauplan?)
Berry
*Landesbauordnung, Nachbarschftsrecht des Bundeslandes, Gemeinde/Ortssatzung für das Baugebiet
#2
Antwort vom 4. November 2018 | 09:01
Von
Status: Frischling (19 Beiträge, 3x hilfreich)
Das dürfte von der Höhe der Terrasse abhängig sein. Geht von ihr die Wirkung wie von einem Gebäude aus, müsste sie wohl einen Abstand zur Grenze einhalten. Allerdings geht es auch darum ob eine unzumutbare Beeinträchtigung entsteht. Danach liest sich das nicht.
Und jetzt?
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