Hallo,
wir planen eine teils ins Haus (UG) hineinversetzte Garage /bzw Garagendach als Terrasse zu nutzen. Wie weit darf diese a) ausserhalb des Baufensters und b) an eine Grundstücksgrenze heran gebaut/bebaut werden? Das Grundstück befindet sich in BaWü.
Terrasse auf Garage // Abstand zur Grundstücksgrenze
Verbaut?
Verbaut?
Guten Abend,
grundsätzlich könnte die Terrasse (Balkon) ja nur den nicht ins Haus eingeschobenen Teil des Garagendaches ausmachen. Wenn die Garage genehmigt ist, passiert bei der Nutzung des Daches als Freifläche nichts weiter. Selbst bei einer Überdachung - ohne dass durch eine allseitige Umfassung eine Art Wintergarten entstehen würde - sehe ich noch keine Problematik.
Problematisch ist die Belastbarketi des Garagendaches. Dieses wurde nicht für den beabsichtigten Zweck konstruiert. Sie sollten einen Statiker befragen, ob die Tragfähigkeit des Garagendaches für Ihren Zweck hinreichend ist.
Fragen Sie enfach vorab bei der zuständigen Baubehörde nach, ob gegen die Einrichtung eines Balkons auf Ihrem Garagendach - abgesehen von der Statik - baurechtliche Bedenken bestehen. Neben dem Baurecht des Bundeslandes greifen oft auch Gemeindesatzungen, die hier nicht bekannt sind.
Mit freundlichem Gruß
Zitat:Wenn die Garage genehmigt ist, passiert bei der Nutzung des Daches als Freifläche nichts weiter.
Diese Aussage ist natürlich falsch. Die Nutzung des Garagendaches als Terrasse ist nicht zulässig, soweit die Garage sich in der Abstandsfläche zum Nachbargrundstück oder außerhalb des Baufensters befindet.
Eine Garage ist eigentlich ein priviligiertes Gebäude, das bei Einhaltung der in der jeweiligen Landesbauordnung vorgegebenen Höchstmaße in den Grenzabstand gebaut werden darf. Sobald jedoch auf dem Garagendach eine Terrasse errichtet wird entfällt dieses Privileg.
Wenn man mit der Terrasse innerhalb des Baufensters bleibt und auch nicht in die Abstandsflächen hineinragt, dürfte diese genehmigungsfähig sein.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
ZitatWenn die Garage genehmigt ist, passiert bei der Nutzung des Daches als Freifläche nichts weiter. :
Abgesehen von den erwähnten rechtlichen Problemen, sollte man auch statische Probleme berücksichtigen.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
6 Antworten
-
2 Antworten
-
6 Antworten
-
2 Antworten
-
10 Antworten