Teil meines Grundstücks Verkauf Preis

12. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
Jubba9992
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Teil meines Grundstücks Verkauf Preis

Hallo,
Ich möchte meinem Nachbarn ein Teil meines Grundstücks verkaufen dass er schon vor einigen Jahren mit meiner Zustimmung mit einer kleinen Hütte bebaut hat.
Um einen Preis für die Fläche festsetzen zu können schaute ich in die Bodenrichtwertkarte von NRW, ich musste jedoch feststellen, dass die Grenze des höherwertigen Bodenrichterts genau durch die schon vorhandene Hütte verläuft.
Nun ist mir nicht ganz klar wie ich den Preis ansetzen soll. Mein Nachbar sagte, er würde für die bebaute Fläche den höherwertigen Preis von 55 euro pro qm zahlen; für die notwendigen Abstandsflächen allerdings nur die 5 euro Wiesenpreis.
Die zu verkaufende Fläche soll in einem Flurstück verkauft werden werden.
Ich tendiere eher dazu die gesamte Fläche inkl Abstandsflächen für 55 euro/qm zu veräußern, bin mir aber über die Rechtmäßigkeit unsicher.

Verbaut?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Atlan_Gonozal
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 33x hilfreich)

Sind Preise nicht einfach Verhandlungssache? Welche "Rechtmäßigkeit" soll da greifen?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120074 Beiträge, 39827x hilfreich)

Zitat (von Jubba9992):
Ich tendiere eher dazu die gesamte Fläche inkl Abstandsflächen für 55 euro/qm zu veräußern, bin mir aber über die Rechtmäßigkeit unsicher.

Normalerweise ist das Verhandlungssache und der Richtwert dient als Orientierung.

Es sollte einefach ein Gesamtpreis ausgehandelt werden, mit dem beide leben können.



Zitat (von Jubba9992):
Ich tendiere eher dazu die gesamte Fläche inkl Abstandsflächen für 55 euro/qm zu veräußern

Wenns dem Käufer wert ist. Ansonsten müsste man sich damit abfinden das es nicht verkauft wird oder man Abstriche machen müsste.



Zitat (von Atlan_Gonozal):
Welche "Rechtmäßigkeit" soll da greifen?

Je nach Situation könnten durchaus da "Wucher" und auch "Nötigung" ins Spiel kommen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Atlan_Gonozal
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 33x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):


Zitat (von Atlan_Gonozal):
Welche "Rechtmäßigkeit" soll da greifen?

Je nach Situation könnten durchaus da "Wucher" und auch "Nötigung" ins Spiel kommen.


Ah, richtig, gar nicht dran gedacht...danke schön.

0x Hilfreiche Antwort

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