Hallo,
Ich möchte meinem Nachbarn ein Teil meines Grundstücks verkaufen dass er schon vor einigen Jahren mit meiner Zustimmung mit einer kleinen Hütte bebaut hat.
Um einen Preis für die Fläche festsetzen zu können schaute ich in die Bodenrichtwertkarte von NRW, ich musste jedoch feststellen, dass die Grenze des höherwertigen Bodenrichterts genau durch die schon vorhandene Hütte verläuft.
Nun ist mir nicht ganz klar wie ich den Preis ansetzen soll. Mein Nachbar sagte, er würde für die bebaute Fläche den höherwertigen Preis von 55 euro pro qm zahlen; für die notwendigen Abstandsflächen allerdings nur die 5 euro Wiesenpreis.
Die zu verkaufende Fläche soll in einem Flurstück verkauft werden werden.
Ich tendiere eher dazu die gesamte Fläche inkl Abstandsflächen für 55 euro/qm zu veräußern, bin mir aber über die Rechtmäßigkeit unsicher.
Teil meines Grundstücks Verkauf Preis
12. Juli 2018
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Frage vom 12. Juli 2018 | 11:51
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Teil meines Grundstücks Verkauf Preis
Verbaut?
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#1
Antwort vom 12. Juli 2018 | 12:39
Von
Status: Beginner (94 Beiträge, 33x hilfreich)
Sind Preise nicht einfach Verhandlungssache? Welche "Rechtmäßigkeit" soll da greifen?
#2
Antwort vom 12. Juli 2018 | 12:56
Von
Status: Unbeschreiblich (120074 Beiträge, 39827x hilfreich)
ZitatIch tendiere eher dazu die gesamte Fläche inkl Abstandsflächen für 55 euro/qm zu veräußern, bin mir aber über die Rechtmäßigkeit unsicher. :
Normalerweise ist das Verhandlungssache und der Richtwert dient als Orientierung.
Es sollte einefach ein Gesamtpreis ausgehandelt werden, mit dem beide leben können.
ZitatIch tendiere eher dazu die gesamte Fläche inkl Abstandsflächen für 55 euro/qm zu veräußern :
Wenns dem Käufer wert ist. Ansonsten müsste man sich damit abfinden das es nicht verkauft wird oder man Abstriche machen müsste.
ZitatWelche "Rechtmäßigkeit" soll da greifen? :
Je nach Situation könnten durchaus da "Wucher" und auch "Nötigung" ins Spiel kommen.
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#3
Antwort vom 12. Juli 2018 | 14:07
Von
Status: Beginner (94 Beiträge, 33x hilfreich)
Zitat:
ZitatWelche "Rechtmäßigkeit" soll da greifen? :
Je nach Situation könnten durchaus da "Wucher" und auch "Nötigung" ins Spiel kommen.
Ah, richtig, gar nicht dran gedacht...danke schön.
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