Hallo,
ich habe einen Fall, den ich für eine Klausurvorbereitung bearbeite:
Käufer K hat eine Immobilie mit unter anderen einem TG-Stellplatz erworben. Verkäufer V empfiehlt ihm den Stellplatz an der Wand zu nehmen, da er dadurch mehr Platz erhalten würde, da hier im hinteren Eck ein Regenrohr vor der Wand verläuft, ab welchem dann der Stellplatz in Breite von 2,5m gerechnet würde. Da es zu noch keine eingezeichneten Linien in der Tiefgarage gibt, glaubt K den Ausführungen des V und den Plänen in der Teilungserklärung. In diesen ist eingezeichnet, dass der Stellplatz erst ab dem Regenrohr gerechnet wird. Nachdem nun die einzelnen Stellplätze eingezeichnet wurden, wurde die Breite des Stellplatzes von der Wand bemessen und ist daher laut Plan zu klein. Laut Aufmaß des Verkäufers sind dies nun 2,56m und rechtlich völlig ausreichend. Hat K ein Recht auf die im Teilungsplan ersichtliche Breite des Stellplatzes?
Vielen Dank.
Alex
TG-Stellplatz zu klein
17. April 2007
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Frage vom 17. April 2007 | 20:10
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
TG-Stellplatz zu klein
Verbaut?
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#1
Antwort vom 19. April 2007 | 08:07
Von
Status: Schlichter (7944 Beiträge, 2927x hilfreich)
Was ist mit dem Bauplan - meistens zählt der.
#2
Antwort vom 20. April 2007 | 11:13
Von
Status: Bachelor (3882 Beiträge, 2382x hilfreich)
Meiner unmaßgeblichen Meinung nach sollte der Teilungsplan verbindlich sein.
R.M.
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