Hallo zusammen,
Ich habe mich im hier angemeldet, weil ich leider nichts vergleichbares im Netz gefunden habe und hoffe jemand kann mir hier weiterhelfen.
Folgender Sachverhalt:
Ich habe einen Dachdecker beauftragt an meinen Neubau das Dach mit einer Aufsparrendämmung zu dämmen und mit Dachziegeln einzudecken. Nachdem er ein Festpreisangebot abgegeben hat, erhielt er den Auftrag von mir.
Nach einer Woche ist die Dämmung verlegt aber noch nicht alle Konterlatten angebracht. Während er mit seiner Mannschaft noch aufm Dach ist, zieht ein Sturm drüber und deckt ein Teil der Dämmung und der Unterspannbahn ab. Die Dämmplatten sowie die Unterspannbahn sind beschädigt und im Dach ist wieder eine Öffnung.
Muss der Handwerker seine geleistete Arbeit vor solch einem Unwetter sichern? (Konterlatten)??? Auf der Seite wo die Konterlatten drauf sind, ist keine einzige Platte abgedeckt worden.
Wer kommt in diesem Fall für den Schaden auf? Der Dachdecker bzw. seine Versicherung oder ich als Bauherr bzw. meine Versicherung.
Besten Dank im Voraus für eure Antworten
Grüße
Flo
Sturmschaden am Dach während der Handwerkerarbeiten.
16. August 2018
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Frage vom 16. August 2018 | 14:07
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Sturmschaden am Dach während der Handwerkerarbeiten.
Verbaut?
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#1
Antwort vom 16. August 2018 | 19:23
Von
Status: Senior-Partner (6266 Beiträge, 1500x hilfreich)
Das ist keine juristische Frage, sondern eine handwerkliche. Dazu sollte man die zuständige Handwerksinnung befragen, die sagt einem, ob das sachgerechte Arbeit war oder nicht.
Und jetzt?
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